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Einleitung.
Messungs-Ergebnissen der Rheinisch-Hessischen - Dreieckskette und des
Basisnetzes bei Bonn erforderte die Hinzufügung von 13 Zwangs
bedingungen zu den 29 Bedingungen der ersten Ausgleichung. Unter den
Zwangsbedingungen sind:
6 Winkel-Identitätsgleichungen, entsprechend den endgültigen und
neu gemessenen Winkelwerthen auf den 6 Anschlufs-Stationen,
4 Seiten-Identitätsgleichungen, entsprechend den vier Anschlufsseiten,
für welche infolge der Messung der Basis bei Bonn je eine Bedingung
erforderlich ist, sowie
3 Polygongleichungen zur Erzielung des widerspruchsfreien geometri
schen Schlusses des von der Rheinisch-Hessischen Kette und den älteren
Anschlufssystemen gebildeten Niederrheinischen Polygons.
Die Anzahl der Bedingungsgleichungen für die zweite Ausgleichung
erhöht sich danach auf 29 -f- 13 = 42.
Aus der Auflösung der in gewöhnlicher Weise auf Grund dieser
42 Bedingungsgleichungen und der Stations-Gewichtsgleichungen gebildeten
42 Normalgleichungen des Systems und der demnächst erfolgten Dreiecks
und Koordinaten-Berechnung sind die endgültigen Ergebnisse für die
Rheinisch-Hessische Kette hervorgegangen, welche sich in den Ab
schnitten III, IV und V (Abrisse und Koordinaten) finden.
Während die Ergebnisse der ersten Ausgleichung vorzugsweise für
wissenschaftliche Zwecke und Genauigkeits-Untersuchungen geeignet sind,
bilden die Ergebnisse der zweiten Ausgleichung diejenigen Gebrauchs-
wertbe der Trigonometrischen Abtheilung, durch welche die Rheinisch-
Hessische Dreieckskette in der für die Zwecke der allgemeinen Landes
vermessung erforderlichen unzweideutigen und widerspruchsfreien Weise
auf dem Bessel sehen Erdsphäroid festgelegt ist.
3. Die Zwischenpunkte der Rheinisch-Hessischen Dreieckskette.
Im Gebiete der Rheinisch-Hessischen Dreieckskette sind in den
Jahren 1889 bis 1892 die nachfolgenden, in den Abrissen Nr. 30 bis 68
aufgeführten 39 Zwischenpunkte bestimmt worden: