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B. Der Südliche Niederländische Anschluss.
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C. Zweite Ausgleichung.
1. Bedingungsgleichungen für den Anschlufszwang.
Vergl. Einleitung, Seite 94 und 95.
XXI. Benlheim
Identität des Winkels zwischen Nottuln und Hesepe mit dem aus der zweiten
Ausgleichung der Hannoverschen Dreieckskette hervorgegangenen endgültigen Werthe
(siehe Winkelregister Nr. 1, Fufsnote 15).
o = — 0,640 + (1) — (2)
XXII Nottuln.
Identität des Winkels zwischen Stimmberg und Bentheim mit dem aus der zweiten
Ausgleichung der Rheinisch-Hessischen Dreieckskette hervorgegangenen endgültigen
Werthe (siehe Winkelregister Nr. 2, Fufsnote 16).
o = — 0,579 — (5) + (8)
XXIII. Stimmberg.
Identität des Winkels zwischen Fürstenberg und Nottuln mit dem aus der zweiten
Ausgleichung der Rheinisch-Hessischen Dreieckskette hervorgegangenen endgültigen
Werthe (siehe Winkelregister Nr. 3, Fufsnote 17).
o = — 0,022 -+- (9) — (10)
XXIV. Fiirstenberg.
Identität des Winkels zwischen Stimmberg und Hinsbeck mit dem aus der zweiten
Ausgleichung der Rheinisch-Hessischen Dreieckskette hervorgegangenen endgültigen
Werthe (siehe Winkelregister Nr. 4, Fufsnote 18).
o = + 0,172 + (14) — (15)