B. Der Südliche Niederländische Anschlufs.
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5. Bemerkungen zu der zweiten Ausgleichung.
In Hinblick auf den erheblichen Zwang, welchen der Südliche Niederländische
Anschlufs durch die strenge geometrische Verbindung mit den älteren, auf dem Bessel-
schen Erdsphäroid bereits festgelegten Systemen der Hannoverschen Kette und der
Rheinisch-Hessischen Kette erhalten hat, kann von Genauigkeits-Untersuchungen auf
Grund der zweiten Ausgleichung nicht die Rede sein.
Es dürfte indessen zur Beurtlieilung der Verzerrungen infolge der Einführung der
Zwangsbedingungen ein Vergleich der sogenannten Verbesserungen mit den aus der
ersten Ausgleichung hervorgegangenen Verbesserungen nicht ohne Interesse sein.
Die gröfste Richtungsverbesserung ist bei der ersten Ausgleichung gleich oj'417,
bei der zweiten gleich o"66i, die gröfste Winkelverbesserung bei der ersten Ausgleichung
gleich 0*710, bei der zweiten gleich 1*190 gefunden worden. Die bedeutendste Änderung
im Richtungswerth beträgt 0*552 (bei der Richtung Nottuln — Reken). Von den vor
handenen Dreieckswinkeln hat die gröfste Änderung der Winkel 44.45 (Nottuln — Reken —
Schöppingen) mit 1*005 erfahren.
Behufs übersichtlicher Darstellung der Wirkung der Zwangsbedingungen auf die
Gestaltung des ganzen Netzes sind die nachfolgenden Werthe für die auf die Ebene in
der konformen Projektion der Trigonometrischen Abtheilung projizirte Linie Bentheim —
Langschofs berechnet worden:
1. Ausgl.
2. Ausgl.
Richtungswinkel
log Entf.
= 203 30 44,85
= 5,284 0414
203 30 44,63
5,284 0407
Hiernach beträgt für die bezeichnete Linie im Sinne „Zweite minus Erste Aus
gleichung“ :
der Längenunterschied: — 7 Einh. der 7. Dezimalstelle im Logarithmus, d. i. 0,30 m
oder 1 : 641 000 der Entfernung,
der Richtungsunterschied: — oj'22, d. i. 0,205 111 oder 1 : 938 000 der Entfernung.
Die durch die zweite Ausgleichung eingetretenen Längen-Änderungen und Rich
tungs-Verzerrungen sind hiernach trotz des bedeutenden Anschlufszwanges nicht von
wesentlichem Belang.