Full text: Der nördliche Niederländische Anschluss, der südliche Niederländische Anschluss, der Belgische Anschluss (Theil 10)

C. Der Belgische Änschlufs. 
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C. Zweite Ausgleichung. 
1. Bedingungsgleichungen für den Anschlufszwang. 
VI. Ubagsberg. 
Identität des Winkels zwischen Langschofs und Nederweert mit dem aus der 
zweiten Ausgleichung des Südlichen Niederländischen Anschlusses hervorgegangenen 
endgültigen Werthe (siehe Winkelregister Nr. 1, Fufsnote 36). 
o = — 0,018 — (1) + (3) 
VII. Langschofs. 
Identität des Winkels zwischen Weifser Stein und Ubagsberg mit dem aus der zweiten 
Ausgleichung des Südlichen Niederländischen Anschlusses hervorgegangenen endgültigen 
Werthe (siehe Winkelregister Nr. z, Fufsnote 37). 
o — -f- 0,030 — (4) + (7) 
VIII. Weifser Stein. 
Identität des Winkels zwischen Muxerath und Langschofs mit dem aus der zweiten 
Ausgleichung der Rheinisch-Hessischen Dreieckskette hervorgegangenen endgültigen 
Werthe (siehe Winkelregister Nr. 5, Fufsnote 39). 
o = + 0,494 — (15) + (18) 
IX. Muxerath. 
Identität des Winkels zwischen Loeberg und Weifser Stein mit dem aus der zweiten 
Ausgleichung der Rheinisch-Hessischen Dreieckskette hervorgegangenen endgültigen 
Werthe (siehe Winkelregister Nr. 7, Fufsnote 40). 
o = + 0,285 + ( 22 ) — ( 2 3)
	        
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