Die Übereinstimmung der durch diese Werthe ausgedrückten
endgültigen Bestimmungen der Anschlufssysteme mit den Messungs
ergebnissen des Pfälzischen Dreiecksnetzes erforderte die Hinzufügung
von 13 Zwangsbedingungen zu den 17 Bedingungen der ersten Aus
gleichung, nämlich:
8 Winkel-Identitätsgleichungen, entsprechend den endgültigen und
neu gemessenen Winkeln auf den 8 Anschlufsstationen,
5 Seiten-Identitätsgleichungen, entsprechend den Verhältnissen der
6 Anschlufsseiten zu einander.
Die Anzahl der Bedingungsgleichungen für die zweite Ausgleichung
erhöht sich danach auf 17-1-13 = 30.
Aus der Auflösung der auf Grund dieser 30 Bedingungsgleichungen
gebildeten 30 Normalgleichungen und der demnächst erfolgten Dreiecks
und Koordinaten-Berechnung sind die endgültigen Ergebnisse für das
Pfälzische Dreiecksnetz hervorgegangen, welche sich in den Abschnitten
III, IV und V (Abrisse und Koordinaten) finden.
Während die Ergebnisse der ersten Ausgleichung vorzugsweise für
wissenschaftliche Zwecke und Genauigkeits-Untersuchungen geeignet sind,
bilden die Ergebnisse der zweiten Ausgleichung diejenigen Gebrauchs-
werthe der Trigonometrischen Abtheilung, durch welche das Pfälzische
Dreiecksnetz in der für die Zwecke der allgemeinen Landesvermessung
erforderlichen unzweideutigen und widerspruchsfreien Weise auf dem
BESSEL sehen Erdsphäroid festgelegt ist.
3. Die Zwischenpunkte des Pfälzischen Dreiecksnetzes.
Im Gebiete des Pfälzischen Dreiecksnetzes sind die nachfolgenden,
in den Abrissen Nr. 14 bis 18 aufgeführten 5 Zwischenpunkte bestimmt
worden:
Nr,
Namen
Bestimmungspunkte
14
15
16
17
18
Mannheim, Schlofsth.
Scherholl
YVintzenbach
Schaumberg
Potzberg
Melibocus, Königsstuhl, Calmit, Wintersberg.
| Strafsburg, Wintersberg.
Erbeskopf, Höcherberg, Kewelsberg, Hochwald.
Donnersberg, Höcherberg, Erbeskopf.
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