Full text: Die märkischen Wasserstrassen (5. Heft)

Links von den beiden Zeichen 0 und ® steht die laufende 
Nummer, welche den Festpunkten in der bezüglichen Ver 
öffentlichung entspricht, rechts von ihnen die laufende Nummer, 
welche den Festpunkten innerhalb der betreffenden Wasser 
strassen zukommt sowie mit wenigen Ausnahmen bei den an den 
grösseren Wasserstrassen liegenden Festpunkten zur Bezeich 
nung des Ufers, auf dem sie sich befinden, der Buchstabe r 
(rechts) oder l (links); die letztere Bezeichnung ist nach Maass 
gabe der vorerwähnten Veröffentlichung der Königlichen Re 
gierung in Potsdam — und zwar bei den zur Oder abfallen 
den Kanälen im Gebiete der Spree abweichend von der dies 
seitigen schon im Jahre 1899 erschienenen Veröffentlichung: 
„Präcisions-Nivellement der Wasserstrassen im Gebiete der 
Spree“ — bei allen Wasserstrassen mit alleiniger Ausnahme 
des Plauer und des Ihle-Kanals im Sinne des Schifffahrts- 
weges zur Elbe zu verstehen und stimmt bei den zur Oder 
abfallenden Kanälen, der Fehrbelliner Wasserstrasse, dem 
Eheinsberger Gewässer und dem Nieder-Neuendorfer Kanal 
mit den Gefällverhältnissen nicht überein. 
Alle Festpunkte sind ausserdem ihrer Lage nach be 
schrieben. 
P. N. Nullpunkt der Pegel bei normaler Lage. 
G. M. Grundwasserstandsmarken, als welche die oberen Randfiächen 
von eisernen oder hölzernen zur Beobachtung des Grundwasser 
standes senkrecht in den Erdboden eingesetzten Röhren gelten. 
Die von der Landesaufnahme bestimmten Höhen über N. N. sind 
durch Unterstreichen kenntlich gemacht. 
Berlin, im October 1902. 
Bureau für die Hauptnivellements und Wasserstandsbeobaehtungen 
im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 
Seiht.
	        
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