Links von den beiden Zeichen 0 und ® steht die laufende
Nummer, welche den Festpunkten in der bezüglichen Ver
öffentlichung entspricht, rechts von ihnen die laufende Nummer,
welche den Festpunkten innerhalb der betreffenden Wasser
strassen zukommt sowie mit wenigen Ausnahmen bei den an den
grösseren Wasserstrassen liegenden Festpunkten zur Bezeich
nung des Ufers, auf dem sie sich befinden, der Buchstabe r
(rechts) oder l (links); die letztere Bezeichnung ist nach Maass
gabe der vorerwähnten Veröffentlichung der Königlichen Re
gierung in Potsdam — und zwar bei den zur Oder abfallen
den Kanälen im Gebiete der Spree abweichend von der dies
seitigen schon im Jahre 1899 erschienenen Veröffentlichung:
„Präcisions-Nivellement der Wasserstrassen im Gebiete der
Spree“ — bei allen Wasserstrassen mit alleiniger Ausnahme
des Plauer und des Ihle-Kanals im Sinne des Schifffahrts-
weges zur Elbe zu verstehen und stimmt bei den zur Oder
abfallenden Kanälen, der Fehrbelliner Wasserstrasse, dem
Eheinsberger Gewässer und dem Nieder-Neuendorfer Kanal
mit den Gefällverhältnissen nicht überein.
Alle Festpunkte sind ausserdem ihrer Lage nach be
schrieben.
P. N. Nullpunkt der Pegel bei normaler Lage.
G. M. Grundwasserstandsmarken, als welche die oberen Randfiächen
von eisernen oder hölzernen zur Beobachtung des Grundwasser
standes senkrecht in den Erdboden eingesetzten Röhren gelten.
Die von der Landesaufnahme bestimmten Höhen über N. N. sind
durch Unterstreichen kenntlich gemacht.
Berlin, im October 1902.
Bureau für die Hauptnivellements und Wasserstandsbeobaehtungen
im Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Seiht.