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Die Mittelwerte aus je zwei zusammengehörigen, in einer Richtung
geführten Parallelnivellements gelten als das Ergebnis eines einfachen
Nivellements, dessen Gewicht p bei einer Streckenlänge von s km für die
später zu erwähnende Ausgleichung und Fehlerberechnung == gesetzt
worden ist.
Die Gesamtlänge des einfachen Nivellements beträgt bei dem
Ems-Weser-Kanal 516,3 km, bei der Eder einschließlich der Anschluß
strecke Marburg (Cölbe)—Frankenberg 305,06 km.
Die Festpunkte werden zumeist durch eiserne Bolzen mit kugel
förmigem Kopfe in besonders für sie hergestellten Festpunktpfeilern und
an massiven Gebäuden, Brückenpfeilern, in Felsen usw. gebildet.
Die auf dem Nivellementswege Vorgefundenen amtlich beobachteten
Pegel sind nebst ihren Kontrollfestpunkten in das Feinnivellement mit
einbezogen worden.
Die Festpunkte und die Pegelstellen sind in dem vorliegenden Hefte
in der Reihenfolge aufgeführt, in der sie den Wasserlauf oder den Nivelle
mentszug begleiten; den Kontrollfestpunkten für die Pegel sind die zu
gehörigen, den nivellitischen Prüfungen der letzteren fernerhin zu Grunde
zu legenden Normalhöhenunterschiede gegen Pegelnull beigefügt,
wie diese auf Grund der vorliegenden Nivellements sowie im Festhalten
an den vorhandenen älteren, einwandfreien Festlegungen der Pegel be
stimmt und gegebenen Falles den an den betreffenden Stellen genannten
Urkunden entnommen wurden.
Wegen der Beschreibung der in dem vorliegenden Hefte genannten
kurvenzeichnenden Kontrollpegel System Seibt-Fueß und der Be
schreibung der nivellitischen Prüfung dieser Pegel wird auf das Zentral
blatt der Bauverwaltung von 1893, Seite 542 und von 1905, Seite 25
verwiesen.
Zum Anschlüsse der nach dem Beschlüsse des Zentraldirektoriums
der Vermessungen im Preußischen Staate im Systeme der Landesaufnahme
zur Ausgleichung gekommenen Feinnivellements an den Landeshorizont
sind benutzt worden:
1. die nachstehend aufgeführten, in den Tabellen durch Unter
streichen ihrer den Veröffentlichungen der Trigonometrischen
Abteilung der Königlichen Landesaufnahme: „Nivellements
ergebnisse“, Heft IX und X, entnommenen Höhen über N. N.
kenntlich gemachten, in unveränderter Höhenlage Vorgefundenen
Festpunkte der Landesaufnahme:
Nummerbolzen 1934 = 63,389 m über N. N.
Bolzen am Gasthause Hasterturm bei
Osnabrück, Bramscher Straße Nr. 43 = 63,894 ,, „ „