Full text: I. Der Ems-Weser-Kanal (Bevergern - Hannover), II. Die Eder (8. Heft)

VI 
Die Mittelwerte aus je zwei zusammengehörigen, in einer Richtung 
geführten Parallelnivellements gelten als das Ergebnis eines einfachen 
Nivellements, dessen Gewicht p bei einer Streckenlänge von s km für die 
später zu erwähnende Ausgleichung und Fehlerberechnung == gesetzt 
worden ist. 
Die Gesamtlänge des einfachen Nivellements beträgt bei dem 
Ems-Weser-Kanal 516,3 km, bei der Eder einschließlich der Anschluß 
strecke Marburg (Cölbe)—Frankenberg 305,06 km. 
Die Festpunkte werden zumeist durch eiserne Bolzen mit kugel 
förmigem Kopfe in besonders für sie hergestellten Festpunktpfeilern und 
an massiven Gebäuden, Brückenpfeilern, in Felsen usw. gebildet. 
Die auf dem Nivellementswege Vorgefundenen amtlich beobachteten 
Pegel sind nebst ihren Kontrollfestpunkten in das Feinnivellement mit 
einbezogen worden. 
Die Festpunkte und die Pegelstellen sind in dem vorliegenden Hefte 
in der Reihenfolge aufgeführt, in der sie den Wasserlauf oder den Nivelle 
mentszug begleiten; den Kontrollfestpunkten für die Pegel sind die zu 
gehörigen, den nivellitischen Prüfungen der letzteren fernerhin zu Grunde 
zu legenden Normalhöhenunterschiede gegen Pegelnull beigefügt, 
wie diese auf Grund der vorliegenden Nivellements sowie im Festhalten 
an den vorhandenen älteren, einwandfreien Festlegungen der Pegel be 
stimmt und gegebenen Falles den an den betreffenden Stellen genannten 
Urkunden entnommen wurden. 
Wegen der Beschreibung der in dem vorliegenden Hefte genannten 
kurvenzeichnenden Kontrollpegel System Seibt-Fueß und der Be 
schreibung der nivellitischen Prüfung dieser Pegel wird auf das Zentral 
blatt der Bauverwaltung von 1893, Seite 542 und von 1905, Seite 25 
verwiesen. 
Zum Anschlüsse der nach dem Beschlüsse des Zentraldirektoriums 
der Vermessungen im Preußischen Staate im Systeme der Landesaufnahme 
zur Ausgleichung gekommenen Feinnivellements an den Landeshorizont 
sind benutzt worden: 
1. die nachstehend aufgeführten, in den Tabellen durch Unter 
streichen ihrer den Veröffentlichungen der Trigonometrischen 
Abteilung der Königlichen Landesaufnahme: „Nivellements 
ergebnisse“, Heft IX und X, entnommenen Höhen über N. N. 
kenntlich gemachten, in unveränderter Höhenlage Vorgefundenen 
Festpunkte der Landesaufnahme: 
Nummerbolzen 1934 = 63,389 m über N. N. 
Bolzen am Gasthause Hasterturm bei 
Osnabrück, Bramscher Straße Nr. 43 = 63,894 ,, „ „
	        
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