1 linkes ^ Ufer
r rechtes I
P. N. Pegelnullpunkt bei normaler Lage des Pegels.
Die bei der Beschreibung der örtlichen Lage der an massiven
Gebäuden, Brückenpfeilern usw. angebrachten eisernen Bolzen vor
kommenden Worte „oberhalb“ und „unterhalb“ beziehen sich ausnahmslos
auf die Stromrichtung der betreffenden Wasserläufe.
Die Höhen über N. N. der für den Anschluß an den Landeshorizont
benutzten Festpunkte der Königlichen Landesaufnahme sind unterstrichen.
Berlin, im Juni 1908.
Bureau für die Hauptnivellements und Wasserstandsbeobaehtungen
im Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Seiht.