Full text: Der Rhein von Mainz bis zur niederländischen Grenze (12. Heft)

IX 
Außer diesen Festpunkten und den auf der Rheinstrecke von 
Mainz bis zur niederländischen Grenze in die der Längeneinteilung des 
Rheins dienenden Myriametersteine einzementierten und in Felsen, an 
massiven Gebäuden, Brückenpfeilern, Ufermauern usw. angebrachten 
Bolzen sind auch die kleinen eisernen Bolzen, die in die Kopfplatten 
der nicht unterbetteten, etwa 0.60 bis o.8om tief in der Erde stehenden, 
ebenfalls der Längeneinteilung des Rheins dienenden Hektometersteine 
der Rheinstrombauverwaltung eingesetzt wurden 1 ), sowie alle auf dem 
Nivellementswege Vorgefundenen amtlich beobachteten Haupt- und 
Zwischenpegel in das Feinnivellement mit einbezogen worden. 
Yon den vorhin erwähnten, in die Kopfplatten der Hektometer 
steine eingesetzten kleinen eisernen Bolzen 2 ) siud einzelne sofort nach 
ihrer Einnivellierung von Unberufenen zerstört worden; eine nivel- 
litische Bestimmung wieder eingesetzter solcher Bolzen durch das 
Unterzeichnete Bureau ist im Hinblicke darauf, daß es sich hierbei 
um Festpunkte von untergeordneter Bedeutung :i ) handelt, in nach 
stehender Erwägung nicht erfolgt. Das Einsetzen der in Rede stehenden 
Bolzen in die Kopfplatten der Hektometersteine sollte hauptsächlich 
dem Zwecke dienen, das Feinnivellement des Rheins unmittelbar 
über letztere hinweg führen zu können, da diese an sich in ihren 
nicht genau wagerecht liegenden Kopfplatten das einwandfreie Auf 
setzen der Nivellierlatte auf einen eindeutig bestimmten Punkt nicht 
zuließen; die Einnivellierung der Hektometersteine hätte daher nur 
durch Seitenabzweigungen von dem eigentlichen Nivellementszuge 
erfolgen können, was einen sehr erheblichen Mehraufwand an Arbeits- 
') Hinsichtlich der kleinen eisernen Bolzen in den Kopf platten der Hekto- 
metersteine sowie der Zwischenpegel ist in der Urveröffentlichung auf Seite X 
darauf hingewiesen, daß die für sie erzielten Nivellementsergebnisse erst in dem 
nunmehr vorliegenden Auszuge zur Mitteilung gebracht werden würden. 
“) In dem einen Falle, in dem das Einsetzen eines Bolzens unterbleiben 
mußte, weil das Gußeisen der Kopfplatte härter war, als die mitgeführten Bohrer, 
ist der einnivellierte Punkt der Kopfplatte genau beschrieben worden. 
3 ) Die Hektometersteine müssen hinsichtlich ihrer Standsicherheit, namentlich 
da, wo sie in aufgeschüttetem Boden oder in der Nähe von Uferabbrüchen stehen, 
geringer bewertet werden, als die übrigen Festpunktpfeiler. Als Ausgangsfestpunkte 
wichtiger Höhenmessungen werden die Hektometerfestpunkte daher nur dann benutzt 
werden dürfen, wenn durch einwandfreie bis zu standsicheren Nachbarfestpunkten 
geführte Nivellements ihre vom Bureau ermittelte Höhenlage als unverändert nach 
gewiesen ist.
	        
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