Wegen der Beschreibung der in der vorliegenden Veröffent
lichung genannten kurvenzeichnenden Kontrollpegel System
Seibt-Fueß und der Beschreibung der nivellitischen Prüfung dieser
Pegel wird auf das Zentralblatt der Bauverwaltung von 1893, Seite
542 und von. 1905, Seite 25 verwiesen.
Das gemäß dem Beschlüsse des Zentraldirektoriums der Ver
messungen im preußischen Staate vom 12. Januar 1895 zum Anschlüsse
an den Landeshorizont im System der Landesaufnahme ausgeglichene
Feinnivellement des Rheins steht dadurch auch in mittelbarem
Zusammenhänge mit dem niederländischen Nivellementsnetz, daß die
Höhe des etwa 3-51™ von dem Anschlußpunkt: „Höhenmarke der
Landesaufnahme am Kirchturm in Elten“ entfernt liegenden Fest
punktes der Landesaufnahme: „Nummerbolzen 5870 im Nivellements
grenzpfeiler“ von der Landesaufnahme im Jahre 1878 zu 15.104m
über N. N.') und niederländischerseits im Jahre 1880 zu 15.077 m
über A. P. 2 ) ermittelt worden ist. Da nun nach den Nivellements
der Landesaufnahme A. P. mit N. N. als in gleicher Höhe liegend zu
gelten hat, so entspricht der Unterschied von 15.104 m — 15.077 m
= -f 0.027 “ dem Umrechnungswert, um den die niederländischen
t Höhen über A. P. zur Vergleichung mit den bezüglichen Höhen
über N. N. der preußischen Landesaufnahme oder des Unterzeichneten
Bureaus vergrößert werden müssen.
Zeichenerklärung’.
0 Bolzen in einem Marksteine, in einem für das Feinnivellement
besonders hergestellten Festpunktpfeiler oder in der Kopfplatte
eines Hektometersteines.
Links von dem Zeichen 0 stehen — soweit es sich nicht um
die durchweg unbezi f'fert gebliebenen Hektometerfestpunkte
handelt, die mit ihren in Metern ausgedrückten Flöhen über
N. N. der Raumersparnis wegen an geeigneten Stellen neben
einander aufgeführt wurden — die laufenden, Nummern der
’) Entnommen der Veröffentlichung: „Die Nivellementsergebnisse der Trigono
metrischen Abteilung der Königl. Preußischen Landesaufnahme, Heft XII, Ithein
provinz“, 1898.
2 ) Vergl. „Werken van de Nederlandsche Rijkscommissie voor Graadmeting en