Full text: Der Rhein von Mainz bis zur niederländischen Grenze (12. Heft)

XIII 
Verschiebung aus ihrer Höhenlage erfahren haben oder versetzt 
worden sind. Ferner steht dieses Zeichen bei denjenigen 
Höhen über N. N. der Pegelkontrollfestpunkte, die sich infolge 
der Einbeziehung der letzteren in das Feinnivellement des 
Rheins und dessen Ausgleichung im System der Landesauf 
nahme gegen die in der Veröffentlichung des Bureaus: „Die 
Höhenlage der Rheinpegel zwischen Bingen und Emmerich“, 
1895, aufgeführten, seinerzeit aus einfachen Anschlüssen der 
Festpunkte an die benachbarten Nummerbolzen der Landesauf 
nahme abgeleiteten Höhen über N. N. geändert haben. 
Soweit es sich bei den Festpunktverschiebungen auf Pegelstellen 
um Festpunkte der Landesaufnahme handelt, sind die dies 
seits neuermittelten Höhen über N. N., die aus den an ge 
gebener Stelle zur Mitteilung kommenden Normalhöhenunter 
schieden gegen Pegelnull erwünschten Falles durch Hinzufügung 
der letzteren zu den bezüglichen Höhen über N. N. für die 
Pegelnullpunkte berechnet werden können, nicht ausgeworfen 
worden. 
Die in den durch * gekennzeichneten Fällen den laufenden 
Nummern der Festpunkte am Fuße beigefügten Ziffern geben 
an, zum wievielten Male durch das Bureau eine wegen Ver 
schiebung des betreffenden Festpunktes usw. notwendig ge 
wordene Neubestimmung seiner Höhenlage stattgefunden hat. 
f Dieses Zeichen steht an Stelle der Höhen über N. N. bei 
solchen Festpunkten, die inzwischen verloren gegangen sind. 
Berlin, im Dezember 1908. 
Bureau für die Hauptnivellements und Wasserstandsbeobachtungen 
im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 
Seibt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.