XVII
a Anzahl der Nivellementsstationen.
s Längen der Nivellementsstrecken.
(h a ), (.hb) Höhenunterschiede, erhalten aus den beiden gleichzeitig geführten Parallel-Nivellements.
Die Spalten für a, s, (h a ) und (h) treten in den Tabellen, dem Schleifencharakter
des hin- und zurückgeführten Nivellements entsprechend, doppelt auf; die Vorzeichen
der Werthe für (h a ) und (h b ) entsprechen hierbei stets den im Sinne der Aufeinander
folge der Festpunkte aufzufassenden Höhenunterschieden zwischen letzteren, sind also
in den bezüglichen rechts liegenden Spalten, wenn sie den in diesen stehenden, hin
sichtlich der Aufeinanderfolge der einzelnen Festpunkte in entgegengesetzter Richtung
gewonnenen Nivellementsergebnissen entsprechen sollen, in ihr Gegentheil zu ver
wandeln.
p Gewichte der einfachen Nivellements.
cl Differenzen der Höhenunterschiede (h a ) und (hb).
v Verbesserungen, die den aus den Höhenunterschieden (h a ) und (/?&) gebildeten Mittel-
werthen durch die innere Ausgleichung der Beobachtungen zufallen.
h Höhenunterschiede nach der inneren Ausgleichung.
-j t Reciproke Gewichte der Nivellements zwischen je zwei aufeinanderfolgenden Binde
punkten nach der Ausgleichung der zwischen den einzelnen Bindepunkten durch die
hin und zurück geführten einfachen Nivellements gebildeten Schleifen.
ö Werthe, die den aus den Höhenunterschieden (/?„) und (h b ) gebildeten Mittelwerthen
durch die Ausgleichung im Systeme der Landesaufnahme zufallen.
li Höhenunterschiede nach der Ausgleichung im Systeme der Landesaufnahme.
Bei inzwischen zerstörten oder verschobenen Festpunkten steht an Stelle der Höhe über
N. N. das Zeichen: „t“.
Die von der Landesaufnahme bestimmten Höhen über N. N. sind durch Unterstreichen,
die diesseits ermittelten Höhen über N. N. von verschoben Vorgefundenen Festpunkten
der Landesaufnahme durch das Zeichen: „ * “ kenntlich gemacht.
Zum Schlüsse sei noch erwähnt, dass bei einigen im Mündungsgebiete der Oder liegenden
grösseren Nivellementsstrecken, deren Anfangs- und Endfestpunkte an einander gegenüber
liegenden Ufern breiter, mit Hülfe des Nivellirinstrumentes nicht überbrückbarer Wasserflächen
liegen, die durch das vorliegende Präcisionsnivellement erzielten Höhenunterschiede zwischen je
zwei solchen zusammengehörigen Anfangs- und Endfestpunkten mit den bezüglichen, mit Hülfe
der durch den Spiegel des betreffenden Gewässers bei vollkommener Ruhe des letzteren ge
bildeten Niveaufläche erzielten Höhenunterschieden verglichen wurden.
Obwohl die Ergebnisse dieser, zu weiteren Polygonschlüssen führenden Messungen für die
vorgenommenen Ausgleichungen nicht verwerthet worden sind, sollen sie doch hier wegen des
grossen Interesses, welches solchen Vergleichungen aus Gründen der verschiedensten Art bei
gemessen werden muss, mit den zu ihrer Beurtheilung erforderlichen näheren Angaben in der
folgenden Tabelle mitgetheilt werden.
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