Object: Abhandlung vom Oekonomischen Feldmessen wie solches vermittelst des Meßtisches ohne Zuziehung irgend eines andern Winkel-Instruments, sehr bequem, akkurat und richtig sowohl im flachen Lande als in gebürgigter Gegend verrichtet werden kann

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lichen Unterricht zur praktischen Geometrie, I. Theil §. r. 
Erkl. u. §. 2. Anmerk. Ingl. !H. Theil p. 341. XX. 
2) Hingegen wird von einem Fürsten/ Genera! oder 
sonst hohen Offizier eine Ausmessung in Rücksicht einer 
ohngefthren Situation, das ist ci^ie Kenntniß eines 
Strich Landes oder Gegend (so ohngefehr etliche Oua- 
dratmeilen betragt) verlangt, so heißt diese Ausmes 
sung das mrlirairische Feldmessen; und der Riß oder 
Plan, den man durch diese Ausmessung erhalt, wird 
eine milirairiscke Raree genennet; gehet aber blos den 
Ingenieur an. Siehe Hrn. Böhmens Abhandlung, ein 
ganzes Land, mit allen seinen Gegenständen vortheil- 
haft aufzunehmen, illrer Abschnitt. 
g) So kann auch ein Potentate von seinem ganzen 
Lande einen sehr genauen und individuellen Riß ober 
Karte verlangen; soll nun diese die größte Richtigkeit 
erhalten: so muß eine Ausmessung geschehen, die, wenn 
sie glücken soll, sich nicht anders als durch Hilfe astrono 
mischer und geodätischer Regeln bewerkstelligen lasset.^ 
Siehe Hrn. Tobias Meyers prart. Geometrie III. Th. 
H. Z4l. p. 332. Ingleichen Böhmens Abhandlung, §. 
65. VI. p. 57. Diese Ausmessung wird das geogra-- 
phische Landmefsen genennet, und die Karten, die man 
durch diese Ausmessung bekommt, heißen topographie 
sche, geographische, auch wohl Landkarten, und die 
Verfertigung der beyden letzter» wird insgemein die 
LNappirkunstgenennet. Mit diesen beschäftigt sich blos 
der Géographe. ' J 
A n m erku n g. 
Wenn von der Karte eines ganzen Landes die Rede 
ist, so verlangt man vorzüglich, die in demselben vor 
kommenden Städte, Flecken, Dörfer, Höfe in ihrer 
richtigen und wahren Lage gegen einander. Außerdem 
sollen die Hauptwendungen der Flüsse, Gebürge, Land- 
straßen, die Gränzen einzelner Bezirke von Dorfschaf- 
ten, Aemtern u. d gl. die merkwürdigsten Seen, Süm 
pft u. s. w. endlich alle Holz- und Waldungen auf der 
Karte gehörig verzeichnet seyn. Siehe Tobias Meyers 
prakt. Geom. p. 331. §. 340. III, Theil. 
§ Z .'
	        
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