IO
lichen Unterricht zur praktischen Geometrie, I. Theil §. r.
Erkl. u. §. 2. Anmerk. Ingl. !H. Theil p. 341. XX.
2) Hingegen wird von einem Fürsten/ Genera! oder
sonst hohen Offizier eine Ausmessung in Rücksicht einer
ohngefthren Situation, das ist ci^ie Kenntniß eines
Strich Landes oder Gegend (so ohngefehr etliche Oua-
dratmeilen betragt) verlangt, so heißt diese Ausmes
sung das mrlirairische Feldmessen; und der Riß oder
Plan, den man durch diese Ausmessung erhalt, wird
eine milirairiscke Raree genennet; gehet aber blos den
Ingenieur an. Siehe Hrn. Böhmens Abhandlung, ein
ganzes Land, mit allen seinen Gegenständen vortheil-
haft aufzunehmen, illrer Abschnitt.
g) So kann auch ein Potentate von seinem ganzen
Lande einen sehr genauen und individuellen Riß ober
Karte verlangen; soll nun diese die größte Richtigkeit
erhalten: so muß eine Ausmessung geschehen, die, wenn
sie glücken soll, sich nicht anders als durch Hilfe astrono
mischer und geodätischer Regeln bewerkstelligen lasset.^
Siehe Hrn. Tobias Meyers prart. Geometrie III. Th.
H. Z4l. p. 332. Ingleichen Böhmens Abhandlung, §.
65. VI. p. 57. Diese Ausmessung wird das geogra--
phische Landmefsen genennet, und die Karten, die man
durch diese Ausmessung bekommt, heißen topographie
sche, geographische, auch wohl Landkarten, und die
Verfertigung der beyden letzter» wird insgemein die
LNappirkunstgenennet. Mit diesen beschäftigt sich blos
der Géographe. ' J
A n m erku n g.
Wenn von der Karte eines ganzen Landes die Rede
ist, so verlangt man vorzüglich, die in demselben vor
kommenden Städte, Flecken, Dörfer, Höfe in ihrer
richtigen und wahren Lage gegen einander. Außerdem
sollen die Hauptwendungen der Flüsse, Gebürge, Land-
straßen, die Gränzen einzelner Bezirke von Dorfschaf-
ten, Aemtern u. d gl. die merkwürdigsten Seen, Süm
pft u. s. w. endlich alle Holz- und Waldungen auf der
Karte gehörig verzeichnet seyn. Siehe Tobias Meyers
prakt. Geom. p. 331. §. 340. III, Theil.
§ Z .'