Full text: Vorschriften über die Ausführung der Neuvermessung der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Hannover

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Begleit 
schreiben zur 
Vorlegung 
der Hand 
risse re. 
Revisoren. 
Gegenstand 
der Revision. 
Berech 
nungsplan. 
Handrissen, also eingeklammert bezw. in Blei, eingetragen 
werden. 
Es sollen auf jeder Seite höchstens drei Namen stehen, 
um Nachtragungen und Abänderungen zu ermöglichen, ohne 
eine jedesmalige Neuaufstellung vornehmen zu müssen. 
Bei Ablieferung all' dieser Vermessungswerke durch den 
Stückvermesser an den Personalvorsteher ist ein kurzes Begleit 
schreiben auf gebrochenem Bogen anzufertigen, in welchem 
links die Anlagen in folgender Reihenfolge: 
1) eine Uebersichtskarte, 
2) eine Polygonseitentabelle, 
3) . . . . Lagen Winkelheft, 
4) . . . . Lagen Feldbuch, 
5) . . . . Handrißblätter, 
6) ein alphabetisches Namensverzeichniß, 
7) u. s. w. Sonstiges 
aufzuführen sind. 
D. Me Weviston. 
Die vom Stückvermesser vorgelegten Vermessungswerke 
werden von dem Personalvorsteher einem besonders erfahrenen 
Vermessungstechniker, wenn möglich einem vereideten Land 
messer, zur Revision übergeben. 
Derselbe hat die Angaben der Handrisse mit der Oertlich- 
keit, ganz besonders bezüglich der Eigenthumsgrenzen, durch 
Lokalbesichtigung zu vergleichen, die Namen der Eigenthümer 
und die sonstigen dazugehörigen Eintragungen zu prüfen, 
einige wichtige Maaße und fehlende Polygonwinkel und 
-Seiten zu messen und alle unter 1 aufgeführten Anlagen 
auf ihre formelle Richtigkeit hin zu untersuchen. Insbesondere 
muß er durch Stichprobe einige Blätter des Feldbuches mit 
den Handrissen nachvergleichen und die gefundenen Ab 
weichungen registriren. 
Ueber die Resultate der Revision wird ein Protokoll 
aufgesetzt, welches in einzelnen Nummern die Anstände des 
Revisors enthält und von dem letzteren wie von dem Personal 
vorsteher unterzeichnet werden muß. (Vergl. J. Prüfung der 
Vermessnngsarbeiten.) 
E. Me Koordinalenrechmmg. 
Sind sehr viele Revisionsanstände gefunden, so muß der 
Stückvermesser die vorgelegten Vermessungswerke zurückerhalten 
und sofort die Erledigung der Anstände besorgen. 
Nachdem dies geschehen oder bei wenigen vom Revisor 
festgestellten formellen und materiellen Abweichungen werden 
die „speziellen Vermessungsakten" vom Vorsteher an die 
Rechnung 
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