Full text: Vorschriften über die Ausführung der Neuvermessung der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Hannover

Die Flächenberechnungen sind durch einen vereideten Land 
messer zu prüfen und auf dem Titel der Hefte zu bescheinigen. 
Grenzmaaße, die bei der örtlichen Aufnahme nicht haben 
ermittelt werden können, werden auf den Spezialplänen 1:250 
mit Beobachtung aller Vorsichtsmaßregeln abgegriffen und in 
die Handriffe und Feldbücher mit blauer Farbe eingetragen. 
8. Das Flurbuch und die Mutterrolle. 
Auf Grund der Stückvermessungshandrisse des alpha 
betischen Verzeichnisses und der Schlußzusammenstellung der 
Einzelberechnungsrefultate ist nunmehr für jeden einzelnen 
Block ein Flurbuch anzufertigen. 
In das Flurbuch sind sämmtliche, den Block bildenden 
Parzellen nach ihrer Nummerfolge einzutragen. 
Für jede einzelne Parzelle muß unzweifelhaft aus dem 
Flurbuche hervorgehen, auf welchem Spezialplan dieselbe ver 
zeichnet und unter welcher Artikelnummer dieselbe in die 
Mutterrolle eingetragen ist oder eventuell, ob sie zur Kategorie 
der dem öffentlichen Verkehr unterliegenden Liegenschaften gehört. 
Ferner soll das Flurbuch eine Spalte, welche bei der 
Aufstellung desselben vorläufig leer bleibt, enthalten, in welche 
bei den späteren Fortschreibungen der Jahrgang etwaiger 
Formveränderung der Parzellen einzutragen ist. 
Nach vorgängiger sorgfältiger Kollationirung sämmtlicher 
Eintragungen mit den bezüglichen Unterlagen ist das Flur 
buch seitenweise zu summiren und zu rekapituliren. 
Hierbei muß der Flächenabfchluß genau mit dem Abschluß 
im Hefte der Einzelberechnung übereinstimmen. 
Nach Fertigstellung des Flurbuches ist auf Grund desselben, 
des alphabetischen Verzeichnisses und der Handrisse die Mutter 
rolle anzufertigen. 
In der Mutterrolle ist jedem Mutterrollen-Artikel, d. h. 
im alphabetischen Verzeichnisse unter einer besonderen laufenden 
Nummer aufgeführten Besitzung eine Seite (nach Umständen 
auch mehrere Seiten) zu widmen. 
Neben der Artikelnummer ist der Name, Stand und 
eventuell Wohnort des betreffenden Besitzers und die Bezeichn 
nung der Besitzung im Grundbuch einzutragen. 
Ferner sind die zum Artikel gehörigen Parzellen nach 
ihrer Nummerfolge mit Angabe des Spezialplans, auf welchen! 
dieselben dargestellt sind, ferner ihrer Benennung, Kulturaü 
und ihres Flächeninhalts einzutragen. 
Auch ist der Jahrgang des Flurbuchs, welcher den Ein 
tragungen zu Grunde liegt, anzugeben. 
Hiernach ist jeder Mutterrollen-Artikel für sich durch 
Summiruug der Flächen und Parzellenanzahl abzuschließen 
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