Die Flächenberechnungen sind durch einen vereideten Land
messer zu prüfen und auf dem Titel der Hefte zu bescheinigen.
Grenzmaaße, die bei der örtlichen Aufnahme nicht haben
ermittelt werden können, werden auf den Spezialplänen 1:250
mit Beobachtung aller Vorsichtsmaßregeln abgegriffen und in
die Handriffe und Feldbücher mit blauer Farbe eingetragen.
8. Das Flurbuch und die Mutterrolle.
Auf Grund der Stückvermessungshandrisse des alpha
betischen Verzeichnisses und der Schlußzusammenstellung der
Einzelberechnungsrefultate ist nunmehr für jeden einzelnen
Block ein Flurbuch anzufertigen.
In das Flurbuch sind sämmtliche, den Block bildenden
Parzellen nach ihrer Nummerfolge einzutragen.
Für jede einzelne Parzelle muß unzweifelhaft aus dem
Flurbuche hervorgehen, auf welchem Spezialplan dieselbe ver
zeichnet und unter welcher Artikelnummer dieselbe in die
Mutterrolle eingetragen ist oder eventuell, ob sie zur Kategorie
der dem öffentlichen Verkehr unterliegenden Liegenschaften gehört.
Ferner soll das Flurbuch eine Spalte, welche bei der
Aufstellung desselben vorläufig leer bleibt, enthalten, in welche
bei den späteren Fortschreibungen der Jahrgang etwaiger
Formveränderung der Parzellen einzutragen ist.
Nach vorgängiger sorgfältiger Kollationirung sämmtlicher
Eintragungen mit den bezüglichen Unterlagen ist das Flur
buch seitenweise zu summiren und zu rekapituliren.
Hierbei muß der Flächenabfchluß genau mit dem Abschluß
im Hefte der Einzelberechnung übereinstimmen.
Nach Fertigstellung des Flurbuches ist auf Grund desselben,
des alphabetischen Verzeichnisses und der Handrisse die Mutter
rolle anzufertigen.
In der Mutterrolle ist jedem Mutterrollen-Artikel, d. h.
im alphabetischen Verzeichnisse unter einer besonderen laufenden
Nummer aufgeführten Besitzung eine Seite (nach Umständen
auch mehrere Seiten) zu widmen.
Neben der Artikelnummer ist der Name, Stand und
eventuell Wohnort des betreffenden Besitzers und die Bezeichn
nung der Besitzung im Grundbuch einzutragen.
Ferner sind die zum Artikel gehörigen Parzellen nach
ihrer Nummerfolge mit Angabe des Spezialplans, auf welchen!
dieselben dargestellt sind, ferner ihrer Benennung, Kulturaü
und ihres Flächeninhalts einzutragen.
Auch ist der Jahrgang des Flurbuchs, welcher den Ein
tragungen zu Grunde liegt, anzugeben.
Hiernach ist jeder Mutterrollen-Artikel für sich durch
Summiruug der Flächen und Parzellenanzahl abzuschließen
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