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Dienstzeit.
K. Bestimmung über die Aufdemahrung der
Dermestungsmerke.
Für jeden einzelnen Block sind besondere Akten, sogenannte
„Spezielle Vermessungsakten" anzulegen, in welche — mit
Ausnahme der Stückvermessungs-Handrisse. der Spezialpläne,
der Uebersichtspläne, der Flurbücher, Mutterrollen und
alphabetischen Uebersichten — alle Schriftstücke, Bescheinigungen,
Jnsinuationsdokumente und dienstliche Korrespondenzen, welche
sich auf die spezielle Vermessung des betreffenden Blockes
beziehen, ordnungsmäßig und dauerhaft einzuheften sind.
Insbesondere gehören hierher:
a. Verhandlungen über die Feststellung von Eigenthums
grenzen innerhalb des betreffenden Blockes nebst den
zugehörigen Handzeichnungen;
b. die Vorladnngsliste, das alphabetische Namensverzeichniß
und die bei der Verlesung der Vermessungsergebnisse
etwa aufgenommenen besonderen Protokolle;
e. das Nebenmanual zu den Stückvermessungshandrissen;
d. die Winkelregister und Koordinatenberechnung für die
bei der Stückoermessung bestimmten Polygonpunkte;
6. die Koordinatenberechnung für Punkte des Liniennetzes;
f. die Tabellen über die Vergleichung der von der Karte
abgegriffenen Maaße mit den Maaßen im Stück
vermessungshandriß;
g. die Verhandlungen über die bei der Kartirung gefundenen
Anstände;
b. die Flächeninhaltsberechnungshefte;
i. die Verhandlungen über die Prüfung der Arbeiten und
die Prüfungsmessungen und Berechnungen.
Die speziellen Vermessungs-Akten, welche erforderlichen
Falles in mehrere Hefte zu zerlegen, sind mit folgender Aufschrift:
„Neuvermessung der Stadt Hannover.
Abtheilung
Block
(event. tes Heft ")
zu versehen.
Die die Triangulation und die polygonometrischen
Vorarbeiten bezüglichen Winkelregister, Feldbücher, Be
rechnungen re. sind' für das ganze Vermessungsgebiet zusammen
gefaßt, in besonderen Bänden zu vereinigen.
L. Dienstordnung für die Beamten.
Die Dienstzeit beträgt bei Außenarbeiten täglich 8, bei
Bureauarbeiten täglich 7 Stunden und dauert von 8—4,
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