Full text: Vorschriften über die Ausführung der Neuvermessung der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Hannover

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Dienstzeit. 
K. Bestimmung über die Aufdemahrung der 
Dermestungsmerke. 
Für jeden einzelnen Block sind besondere Akten, sogenannte 
„Spezielle Vermessungsakten" anzulegen, in welche — mit 
Ausnahme der Stückvermessungs-Handrisse. der Spezialpläne, 
der Uebersichtspläne, der Flurbücher, Mutterrollen und 
alphabetischen Uebersichten — alle Schriftstücke, Bescheinigungen, 
Jnsinuationsdokumente und dienstliche Korrespondenzen, welche 
sich auf die spezielle Vermessung des betreffenden Blockes 
beziehen, ordnungsmäßig und dauerhaft einzuheften sind. 
Insbesondere gehören hierher: 
a. Verhandlungen über die Feststellung von Eigenthums 
grenzen innerhalb des betreffenden Blockes nebst den 
zugehörigen Handzeichnungen; 
b. die Vorladnngsliste, das alphabetische Namensverzeichniß 
und die bei der Verlesung der Vermessungsergebnisse 
etwa aufgenommenen besonderen Protokolle; 
e. das Nebenmanual zu den Stückvermessungshandrissen; 
d. die Winkelregister und Koordinatenberechnung für die 
bei der Stückoermessung bestimmten Polygonpunkte; 
6. die Koordinatenberechnung für Punkte des Liniennetzes; 
f. die Tabellen über die Vergleichung der von der Karte 
abgegriffenen Maaße mit den Maaßen im Stück 
vermessungshandriß; 
g. die Verhandlungen über die bei der Kartirung gefundenen 
Anstände; 
b. die Flächeninhaltsberechnungshefte; 
i. die Verhandlungen über die Prüfung der Arbeiten und 
die Prüfungsmessungen und Berechnungen. 
Die speziellen Vermessungs-Akten, welche erforderlichen 
Falles in mehrere Hefte zu zerlegen, sind mit folgender Aufschrift: 
„Neuvermessung der Stadt Hannover. 
Abtheilung 
Block 
(event. tes Heft ") 
zu versehen. 
Die die Triangulation und die polygonometrischen 
Vorarbeiten bezüglichen Winkelregister, Feldbücher, Be 
rechnungen re. sind' für das ganze Vermessungsgebiet zusammen 
gefaßt, in besonderen Bänden zu vereinigen. 
L. Dienstordnung für die Beamten. 
Die Dienstzeit beträgt bei Außenarbeiten täglich 8, bei 
Bureauarbeiten täglich 7 Stunden und dauert von 8—4, 
bezw. 8—3 
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