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sonstigen Einflüssen abgesehen, für die Differenz der beiden Latten-Ablesungen die folgende Gleichung-
gegeben sein, die man als den Höhenunterschied der beiden Punkte A und B anzunehmen pflegt:
AH-BG = AB f (DE—BF) -fl (.EH—FG),
n) kann, wenn
i)
wo die von A gegen /i, beziehungsweise von B gegen G gerichteten Strecken, positiv gezählt werden.
Für das zusammengesetzte geometrische Nivellement erhält man als Resultat desselben eine
Summe der Form:
Fig. 1.
1(AH-BG) = ZAD+ 2 (DE—BF) + 2(.E1I—FG).
Die Differenz
DE—BF
hängt vom nicht parallelen Verlaufe der durch B und J hindurch-
gelegten Niveauflächen ab, dagegen die Differenz:
EH—FG
g im Niveau-
) Veränderung
irin, dass man
s Niveau eine
abe (Nivellier-
uterschied der
nur von der Krümmung der letzteren Niveaufläche oder von der Depressions-Differenz zwischen Rück-
und Vorblick ab.
Werden der Einfachheit wegen die an sich gleichen Zielweiten und damit auch die Stationslänge
AB als unendlich klein vorausgesetzt, dann wird AD ebenfalls unendlich klein von derselben Ordnung,
dagegen die Differenz DE—RE 7 aber unendlich klein von der zweiten und jene ER—FG von der dritten
Ordnung, wenigstens so lange sich in der Krümmung der Niveauflächen keine Unstetigkeiten zeigen.
Damit geht aber die Gleichung für das einfache geometrische Nivellement zwischen den beiden
Punkten A und B über in:
de horizontale
er Instrument
sin zusammen-
e verschieden
ifen und damit
einander sind.
3 Unbestimmt
ehe die weiter
, J der Ort des
estellten Maß-
Ren, FIJG die
TI und G die
n, ferner von
AH—BG = AD — dn
d. i. dem normalen Abstande der beiden durch A und B hindurch gelegten Niveauflächen und zwar
im Punkte A.
Für das zusammengesetzte geometrische Nivellement zwischen A und B aber in:
2 {AH—BG) = 2 AD = J"dn
d. i. auch in:
f £ dn = — f 1
Ja Ja
dW
Doch zeigt sich auch gleich die schon früher erwähnte Unbestimmtheit des Resultates, wegen des
Umstandes, dass die Niveauflächen keine Parallelflächen sind, der zur Folge hat, dass die einem bestimm-
ten Profile nach, resultierende Summe \ dn zwischen A und B nicht notliwendig dieselbe sein muss,