Full text: Theoretische Grundlagen und Ausführungsbestimmungen (1)

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„und statt des einen, drei Horizontalfäden zu erhalten hat, und an welches statt der Ringe aus Rothguss 
„solche aus Stahl kommen müssen. 
„2. Als Stativ ist das gewöhnliche Zapfenstativ zu verwenden. 
„3. Die Latten müssen Seihstableselatten, 3 m lang und von Centimeter zu Centimeter getheilt sein. 
„4. Jedes Instrument erhält eine Latte; jede derselben trägt zwei Theilungen mit in verschiedener 
„Höhe liegenden Nullpunkten. Als Unterlage dient eine gusseiserne Platte von entsprechender Form. 
„Überdies erhält jede Latte zum Yerticalstellen eine Dosenlibelle und zu deren Berichtigung einen 
„Senkel. 
„5. Als Methode des Nivellierens ist jene „aus der Mitte“ anzuwenden, und zwar ähnlich jener, wie sie 
„Professor Dr. von Bauernfeind in seiner Publication über das ausgeführte bayerischeNivellement beschrieben 
„hat, nur mit dem Unterschiede, dass, um die gewünschte Vervielfältigung der Beobachtungen und eine 
„leicht herzustellende Controle der gemachten Lattenablesungen zu erhalten, statt der zwei übereinander 
„stehenden Unterlagsplatten nur eine angewendet, dafür aber die Lesungen an den beiden Theilungen 
„der Latte gemacht werden sollen. 
„6. Im allgemeinen soll das Nivellement längs der Eisenbahnen, wo dies jedoch nicht möglich, auf 
„den Straßen ausgeführt werden. 
„7. Die Controle der Messung wird durch Polygonalabschlüsse und durch zweimaliges Nivellieren 
„derselben Strecke erzielt. 
„8. Die Repérepunkte werden durch ähnliche Höhenmarken, wie sie in Sachsen und Bayern zur 
„Anwendung kamen,festgelegt werden. Sie sind möglichst an solchen Stellen anzubringen, wo ein Schutz 
„vor Beschädigung ziemlich gesichert vorhanden ist.“ 
Das diese Beschlüsse enthaltende Commissions-Protokoll, datiert vom 22. März 1872, gezeichnet 
von: F. M. L. von Fligely (als Präses), von Ganahl, Dr. Herr, Dr. Karlinski, wurde dem k. und k. Reichs- 
Kriegs-Ministerium vorgelegt und mit Erlass, Abth. 5, Nr. 1844 vom 8. Mai 1872, als zur Kenntnis 
genommen, beantwortet. 
Weiters genehmigte das k. und k. Reichs-Kriegs-Ministerium die beantragte Ausführung dieser 
Nivellements durch die Triangulierungs- und Calcul-Abtheilung (jetzt astronomisch-geodätische Gruppe) 
des k. und k. militär-geographischen Institutes. 
Hierauf wurden im selben Jahre unter Anleitung des Herrn Professors Dr. Tinter mit einem Instru 
mente Probe-Nivellements ausgeführt, welche die Directiven zur Verfassung einer Detail-Instruction für 
die Durchführung der Nivellements lieferten. 
Im Jahre 1873 wurde die definitive Arbeit mit zw ei Instrumenten begonnen, in den folgenden Jahren 
mit mehreren, schließlich mit acht Instrumenten fortgesetzt. 
Die Nivellements, meist unter directer Leitung des Triangulierungs-Directors stehend, wurden aus 
schließlich von Officieren der astronomisch-geodätischen Gruppe des k. und k. militär-geographischen 
Institutes ausgeführt. 
Anfänglich einzeln, später in Abtheilungen von zwei bis drei Nivelleuren, wurden bestimmte Auf 
gaben zur Durchführung während der Arbeits-Campagne zugewiesen. 
Während des Winters erfolgte die Bearbeitung der im Sommer ausgeführten Nivellements. 
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