Full text: Theoretische Grundlagen und Ausführungsbestimmungen (1)

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Auf Tafel II, Fig. 2 bis 4, sind die drei im Bereiche des Nivellements in der westlichen Hälfte der 
Monarchie gelegenen Fixpunkte bei Lischau, Maria Rast and Franzensfeste skizziert. 
Die Ilauptfixpunkte werden in den Zusammenstellungen der Nivellements - Resultate mit [X] 
bezeichnet. 
2. Durch Reperepunkte I. Ordnung — Höhenmarken genannt. Diese bestehen aus messingenen, 
ungefähr 1 dm langen, längs der Axe mit einer 4 mm weiten, cylindrischen Bohrung versehenen, ab 
gestutzten Conussen mit Endflächen von 3 und 4 cm Durchmesser. 
Diese Conusse werden derart in dem Mauerwerk solider Gebäude befestigt, dass die Axen der Boh 
rungen horizontal, die Endflächen mit kleinerem Durchmesser nach außen zu, beiläufig in die Mauer 
flucht zu liegen kommen. (Siehe Tafel II, Fig. 5.) 
Vorzugsweise zum Schutze gegen Beschädigung werden diese Conusse mit Platten aus Gusseisen 
bedeckt, auf welchen das Wort: „Höhenmarkebeziehungsweise „Magassäg jegy“ (in Ungarn) und 
„Biljeg visine“ (in Kroatien und Slavonien) zu lesen ist. 
Diese Platten werden mit Schrauben, welche durch Löcher in den Laschen der Platten hindurch 
gehen, auf in das Mauerwerk eingelassenen Holzdübeln befestigt. 
Unterhalb der erwähnten Inschrift der Platten in erhabenen Buchstaben sind horizontale, gleich 
falls erhaben hergestellte Striche, in deren Mitten die Platten durchbohrt sind. 
Beim Befestigen der Platten werden diese Bohrlöcher auf die gleichweiten Bohrungen der messin 
genen Conusse aufgepasst. 
Solche Festpunkte werden im durchschnittlichen Abstande von 3 bis 4 km an soliden Gebäuden, 
Kirchen, Bahnhöfen u. d. gl. angebracht, wo Schutz gegen Beschädigungen erwartet werden kann. 
Auf einzelnen Strecken von Nivellements-Linien in Galizien wurden Steinsäulen in den Boden ein 
gemauert und in diesen solche Höhenmarken angebracht, da dort keine Gebäude aus Stein oder sonstige 
zur Anbringung von Höhenmarken geeignete Objecte vorhanden waren. 
Die politischen Behörden wurden von den in ihrem Amtsbereiche angebrachten, derartigen Höhen 
marken amtlich in Kenntnis gesetzt und ersucht, das Nothwendige zur dauernden Erhaltung derselben 
im allgemeinen Interesse zu veranlassen. 
Die aus dem Nivellement resultierende Cote (Meereshöhe) bezieht sich stets auf die horizontale Axe der 
cylindrischen Bohrung jenes in das Mauerwerk eingelassenen Messing-Conusses, beziehungsweise auf die 
horizontale Mittellinie des unter der Inschrift der Platte erhaben hergestellten Striches, in dessen Mitte 
diese Platte, wie oben gesagt, durchbohrt und auf die gleichweite Bohrung des Conusses aufgepasst ist. 
Die Höhenmarken dieser Art wurden in den Zusammenstellungen der Nivellements-Resultate mit 
O bezeichnet. 
3. Durch Reperepunkte II. Ordnung — gewöhnlich Steinmarken genannt. Sie wurden an solche 
zunächst den Nivellements-Linien liegende solide Objecte angebracht, an welchen ebene, horizontale 
Flächen von entsprechenden.Größen fiir die Aufstellung der Nivellier-Latten hergerichtet werden konnten. 
Die Aufstellflächen sind durch eingemeißelte, mit Ölfarbe geschwärzte Vierecke begrenzt, in denen 
die Buchstaben „H. M. tf , „M. J.“ oder auch „B. V.“ zu lesen sind: |H. M., M.J. , B. V. 
Solche Fixpunkte wurden auf Straßen-Distanzsteinen, Barrière- und Brückendecksteinen, auf 
Kapellenstufen, geeigneten Thür- und Stiegenstufen, an Bildstöcken u. d. gl., ferner auf Beobachtungs 
pfeilern trigonometrischer und astronomischer Stationen, auf den Fundamenten oder den Monumenten
	        
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