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Figur 5. Figur 6. Figur 7.
Anmerkung 6. Eine zur Lichtrichtung parallele Ebene soll für die Folge stets eine
„Lichteb eneMieissen.
5) Mit Riickticht auf das in No. 4) und in Anmerkung 4 Gesagte, lässt
sich bezüglich des Schlagschattens einer Geraden folgender Satz aussprechen:
„Der Schlagschatten einer Geraden auf eine beliebige
Fläche ist die Durchschnittslinie der die Gerade enthalten
den Lichtebene mit der betreffenden Fläche; ist letztere
eine Ebene, so ist der Schatten einer Geraden gleichfalls
eine Gerade, ist die Schatten auffangende Fläche eine
Pr. Eb., so ist der Schlagschatten der Geraden die Spur
der die Gerade enthaltenden Lichtebene in der betreffenden
Pr. Eb.“
5 a) ln den Figuren 5 bis 9 ist der Schatten von Geraden in verschiedenen
Lagen zu den Pr. Ebn. in den Pr. Ebn. E x und E 2 dargestellt.
In Figur 5 steht die Gerade A senkrecht zur Pr. Eb. E n der Schatten A‘
fällt ganz in die Pr. Eb. E x und ist parallel zu L v In Figur 6 steht die Ge
rade A gleichfalls senkrecht zur Pr. Eb. E x , der Schatten fällt zum Teil in
die Pr. Eb. E v zum Teil in die Pr. Eb. E 2 und ist bezw. parallel zu L i und A 2 .
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