Full text: Beschreibung des Verfahrens bei der trigonometrisch-topographischen Vermessung von Ost- und West-Preussen

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Zweiter Abschnitt. 
Zweiter Abschnitt. 
Astronomische Operationen. 
§. 66. 
Nothwendigkeit derselben bei Vermessung ganzer Provinzen. 
Durch die trigonometrische Ausmessung eines Landes, 
wenn sie auch noch so vollständig und genau ausgeführt 
worden, erhalt man zwar eine richtige Zusammenstellung 
vieler Oerter (Collocation) und demnächst auch wohl 
die Ausdehnung und Gestalt des Landes. Wird nun 
gleich diese Grundlage mit dem nöthigen Situations- 
Detail gehörig ausgefüllt, so bleibt doch die daraus 
entstehende Karte immer nur ein bloßes Bild, welches 
bei allen Vollkommenheiten, die ihm die Situations 
Zeichenkunst zu geben vermag, nicht den vollen geogra 
phischen Werth haben kann. 
Diesen der Karte zu geben, kann die praktische Geo, 
metrie die Astronomie nicht entbehren, sondern muß von 
ihr die dazu nöthigen Hülfsmittel entlehnen. Um nur 
z. B. die Lage des trigonometrischen Netzes gegen die 
Weltgegenden zu bestimmen oder dasselbe zu orienti-
	        
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