Rationale ganze u. gebr. Functionen einer n. mehrerer Yariabeln.
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wird und das ist die nothwendige Bedingung für die Stetigkeit der
Function f in dem genannten Bereiche.
Aus der Darstellung jeder ganzen Function f{x x , x 2 . . . x n ) als
Summe einer endlichen Anzahl von Gliedern:
A r ,
0»i — a x ) m < (x 2 — a 2 ) m * . . . [x n — a n ) r
folgt aber, dafs jede ganze Function in der Umgebung jeder endlichen
Stelle (a) stetig ist, denn man kann den absoluten Betrag von
/ (¿rj, x 2 , . . . x n ) (aj, a 2 , . . . a n )
oder
f\x { , x 2 . . . x n )
/8°f{x u x 2 ... x n ) \
dx 2 °...dx n ° )a,,c h ...a n
kleiner machen als eine beliebig kleine Gröfse d, indem mau die Ya-
riabeln x i , x 2 ... x n in hinreichend kleiner Umgebung der Stelle («)
erhält.
§ 22. Gemeinsame Theiler zweier ganzer Functionen mehrerer
Variabein.
Wir fassen auch wieder das gegenseitige Verhalten zweier ganzer
Functionen f(x t , x 2 . . . x n ) und g(x l} x 2 . . . x n ) ins Auge.
Vor Allem läfst sich den früheren Sätzen das Theorem entnehmen:
Die Function g{x l} x 2 . . . x n ), als eine von x v abhängige Gröfse
betrachtet, wird bei jedem Werthesystem x 2) x 3 . . . x n ein Theiler
der ganzen Function f von x x sein, wenn so viele ganze Functionen
von x 2 , x 3 . . . x n identisch verschwinden, als der Grad von g in
x x auzeigt.
Für ganze Functionen f n und g m einer Variabein bestand eine be
stimmte Gleichung
bj l m+1 f n == Pn—>m gm "j“ Qm-—1 ?
und damit f n durch g m theilbar war, mufste g m ~i identisch verschwinden.
Indem nun in unserem Falle die Coefficieuten von q m -i ganze Aus
drücke in den Variabein x 2 , x 3 . . . x n werden, ist die Behauptung
richtig.
Um aber zeigen zu können, dafs unter den genannten Bedingungen,
die auf das Verschwinden ganzer Ausdrücke in den (Jonstanten von f
und g v zurückkommen, f überhaupt durch g theilbar ist, als Function
welcher Variabein wir auch / und g auffassen, und dafs dann
f\x x , x 2 . , . x n ) = h{x x , x 2 , . . . x n ) . g{x x , x 2 . . . x n )
wird, setzen wir mit Weierstrafs, in der Vermuthung, den Beweis mit
Hilfe des Schlusses von (n— 1) auf n erbringen zu können, fest:
1) Für zwei oder mehrere Functionen von (n — 1) Variabein mit
einem gemeinsamen Theiler gibt es auch einen gröfsten Theiler,