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Zweites Capitel. II. Abschnitt.
Neuner n{x 2 , x 3 . . . x n ) besitzen mögen. Dividirt man hierauf die
Gleichung
cpkg -f- \\)fk — k
durch g, so folgt eine Beziehung:
K( ' x ' ’ as * m ” a; ” ) _ k
n{x 2 ,...x n ) ~ ~g
oder
h . n {x 2 . . . x n ) = g . K (#,. x 2 , . . . x n ).
Setzen wir fest, dais g nicht in das Product zweier ganzer Functionen
zerlegbar sei, deren eine blos (n — 1) Variable enthält, so wird
k — g . K'(x if x 2 . . . x n ) ,
d. h. K ist durch n und k durch g theilbar.
End ich besteht auch für ganze Functionen von n Variabein der
Satz:
Jedes Vielfache zweier Functionen f und g ohne gemeinsamen
Theiler ist durch fgk und jedes Vielfache von f—cp& und g = ty&
durch cpil’ü'k gegeben.
§ 23. Rationale gebrochene Functionen.
Handelt es sich nun darum, den Quotienten ganzer Functionen
f und g, d. h. die rationale gebrochene Function
F{x t, x 2 ,
_ x *' • • • x n)
Xn ’ ~~ 9Ía¡ it x 2 , . . . x n )
zu untersuchen, die an jeder Stelle, die nicht Nullstelle des Nenners
ist, einen bestimmten Werth besitzt, so können wir f und g von dem
gröfsten gemeinsamen Theiler -9' befreit denken, denn
jp __ f_ _ v jt
g ipQ
hat an allen Stellen, die nicht Nullstellen von •9’ sind, den Werth,
welchen — daselbst besitzt, und der Werth von F an einer Nullstelle
(aJ°)) von & darf wieder als der Werth von
V ((^ (O) 0
ip {{X (0) ))
definirt werden, indem der Werth von F nach eben diesem convergirt,
wenn die Stelle (x) nach (ad 0 ') convergirt.
Zur Beurtheilung der Beschaffenheit der rationalen Function F
haben wir demnach nur mehr die Fälle zu untersuchen, wo der Nenner
g aber der Zähler f nicht verschwindet, oder wo g und f dieselbe
Nullstelle besitzen, ohne dafs das gleichzeitige Verschwinden von f