§ 235. Konforme Abbildung d. pseudospbärischen Flächen auf d. Halbebene. 425
zu der das obige Linienelement wirklich gehört, ahsehen, insofern als
wir diese Untersuchungen über die allgemeine zweidimensionale
Mannigfaltigkeit konstanter Krümmung anstellen, für welche die
Gleichung (1) das Elementargesetz für die Maßbestimmung des Abstandes
zweier unendlich naher Punkte angibt (ygl. § 93, S. 179). Für alle reellen
U
und endlichen Werte von u bleibt die Funktion: ]/G = e R endlich,
stetig und positiv, weshalb wir jedem Paare reeller und endlicher Werte:
u — Uq, v = v q einen reellen und im Endlichen gelegenen Punkt der
Fläche zuordnen, und umgekehrt: unendliche Werte von u und v liefern
unendlich ferne Flächenpunkte.
§ 235, Konforme Abbildung der pseudosphäriscben Flächen auf die
Halb ebene.
Betrachten wir x, y als rechtwinklige Cartesische Koordinaten eines
Punktes der Bildebene, so geben uns die Gleichungen:
(2) x = v, y = Be R
die konforme Abbildung, von der vorhin die Rede war. Die reellen
und im Endlichen gelegenen Flächenpunkte entsprechen eindeutig den
Punkten der Halbebene y > 0, die wir die positive Halbebene nennen
wollen; das Bild der unendlich fernen Flächenpunkte ist die x-Achse.
Sie heiße die Grenzgerade 1 ).
Zunächst sehen wir zu, was für Kurven in der Bildebene den
geodätischen Linien der Fläche entsprechen. Da der Ausdruck für das
Linienelement durch die Gleichung (1) gegeben ist, so ergibt sich als
Gleichung der geodätischen Linien in endlicher Form (§ 89, S. 172,
Gleichung (26)):
worin /c, h zwei willkürliche Konstanten sind. Infolge der Gleichungen
(2) hat die Bildkurve in der Ebene die Gleichung:
(3) {x ~ h) 2 + y 2 = ~ ■
1) Wir müssen die Bildebene als die Gaußische komplexe Ebene, mit einem
einzigen unendlich fernen Punkt, der zugleich unendlich ferner Punkt der «-Achse
ist, auffassen.