Staatsschuldentilgung.
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n =_
%. (1 + P)
in Uebereinstimmung mit der im §, 77 hergeleiteten Formel. An
leihen gegen Zeitrentcn find daher in ihrer Wirkung vollkommen
den Anleihen gleich, welche verzinslich sind, und bei welchen eine
jährliche, um Zinseszinsen anwachsende Kapitalabtragung stattfindet.
Sie schließen aber, wie alle vertraggemäß in Terminen rückzahlbare
Anleihen die Benutzung günstiger Verhältnisse zur Reduktion des
Zinsfußes (§. 75) aus, und sind daher für den Staat nicht so vor-
theilhast, als das später aufgekommene System der immerwährenden
Renten (§. 70).
In England kommen die Annuitäten neuerer Zeit auch in Ver
bindung mit verzinslichen Anleihen vor. Der Eurs der Zeitrenten
hängt begreiflich vom jeweiligen Zinsfüße und von der Dauer des
Rentengenusses ab.
Anleihen durch Leibrenten.
§. 88. Die Kapitalisten erhalten von einer gewissen Summe
durch Anlegung derselben auf Zeitrenten eine größere Einnahme,
als bei gewöhnlichen Zinsdarleihen. So entspricht z. B. dem Ka
pital 10000 fl. für den Zinsfuß 5 eine 12-jährige Rente von
beiläufig 1128 fl. Da der Rentenirer für 10000 fl., welche er
ä fonds perdu, wie man zu sagen pflegt, hergibt, jährlich 1128 fl.
ausgezahlt erhält, so macht dies von jedem Hundert des Kapitals
beiläufig 11 fl.; er zieht also 6 Procent mehr aus seinem Kapital,
als bei der gewöhnlichen Kapitalanlage, wenn wir bei dieser den
Zinsfuß 5 annehmen. Wer keine Erben zu berücksichtigen hat, oder
nicht gesonnen ist, sein Kapital zu vermachen, kann daher auf
obige Weise sein Kapital besser als durch die gewöhnliche Anlage
benutzen, riskirt aber dabei, nichts übrig zu behalten, wenn er sein
ganzes Vermögen gegen eine Zeitrente hergegeben hat und diese
überlebt. Diesem Risiko kann er aber ausweichen, wenn er mit dem
Nebernehmer des Kapitals den Vertrag schließt, daß ihm die Rente
lebenslänglich ausgezahlt werde. Eine solche Rente, welche mit
Rücksicht auf die mittlere Lebensdauer (§. 129) bestimmt wird, ist
eine Leibrente, durch welche in älterer Zeit, namentlich in Frank
reich und England, Anleihen gemacht wurden.
In Frankreich hat man auch in älterer Zeit Anleihen gegen
Tontinen gemacht, welche letztere sich in so fern von den Leibrenten
unterscheiden, als sie auf die Lebensdauer einer Gesellschaft gestellt