46 Finanzwesen.
kapital im Betrage von 1000000 fl. in 20000 Obligationen zu 50 fl.
vertheilt sei, zu 4 Procent verzinst werde und in 4 halbjährlichen
Ziehungen getilgt werden solle. Die halbjährige Verzinsung beginne
am 1. Februar 1850; die erste Ziehung finde am 1. August und die
erste Auszahlung am 1. Februar 1851 und so fort statt.
Nimmt man an, daß bei der ersten Auszahlung ungefähr der
vierte Theil des Schuldkapitals getilgt werde, und daß die übrigen
Zahlungen nach Maaßgabe der zu deckenden Ztnseszinsen zunehmen,
so läßt sich folgender Ziehungsplan entwerfen:
Schuldkapital am 1. Februar 1850 . . . 1000000
Zinsen zu 4°/g fürs erste halbe Jahr. . . 20000
Schuld am 1. August 1850 ...... 1020000
Zinsen fürs zweite halbe Jahr ..... 20400
Schuld am 1. Februar 1851 1040400
ab für die erste Ziehung ....... 250000
Rest 790400
.. Zinsen fürs erste halbe Jahr des 2ten Jahres 15808
Schuld am 1. August 1851 ..... 806208
ab für die zweite Ziehung ...... 260000
Rest 546208
Zinsen fürs zweite halbe Jahr des 2ten Jahres 10924
Schuld am 1. Februar 1852 . . . . '. . 557132
ab für die dritte Ziehung ...... 280000
Rest 277132
Zinsen fürs erste halbe Jahr des 3ten Jahres 5542
Schuld am 1. August 1852 .. . . . . 282674
ab für die vierte Ziehung ...... 282674
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Was nun die in jeder Ziehung herauszukommende Anzahl von
Loosen betrifft, so könnte man solche gleichförmig auf die 4 Ziehun
gen vertheilen, wonach in jeder Ziehung 5000 Loose gezogen wür
den. Um aber schon für die erste Ziehung namhafte Gewinnste
auswerfen zu können, muß die für diese Ziehung zu bestimmende
Anzahl von Loosen verhältnißmäßig kleiner gegriffen werden, was
sich in den folgenden Ziehungen durch die inzwischen aufgewachsenen
Zinseszinsen theilweise wieder ausgleicht. Nach diesem in der Praxis
angenommenen Grundsätze läßt sich der Verloosungsplan wie folgt
aufstellen.