Full text: Politische Arithmetik

156 Finanzwesen. 
fl. 1000 Nr. — vom Jahr —, Zinsen vom 1. October anfangend. 
„ 1000 — „ „ — „ „ 1. November „ 
„ 1000 „ „ ii if ii 1* December „ 
fl. 3000 k. k. österreichische 4-procentige Métalliques^) 
zu 99 ... fl. 2970 — kr. 
Zinsen von 1000 fl. vom 1. October — 96 Tage „ 10.40 „ 
„ „ 1000 „ „ 1. November— 66 „ „ 7.20 „ 
„ „ 1000 „ „ 1. December — 36 „ „ 4. — „ 
fl. 2992. — kr. 
Wird, wie dies gewöhnlich der Fall ist, der Tag, an welchem 
der Verkauf stattfindet, bei der Zinsvergütung nicht mitgerechnet, 
so hat, in Beziehung ans obiges Beispiel, der Käufer die Zinsen 
nur für 95, 65 und 35 Tage zu vergüten. 
Kaufgeschäft in Staatspapieren. 
§. 95. Das Kaufgeschäft ist entweder ein Tagskauf 
oder ein Zeitkauf. 
Wenn sich Jemand verbindlich macht, einem Andern Papiere 
zu einem festgesetzten Curö sofort zu liefern, und wenn sich der An 
dere verbindlich macht, solche gegen sogleich zu erfolgende Zahlung 
anzunehmen, so heißt dieses Geschäft Tagskauf, auch fester 
Kauf, Comptantkauf, Kauf per Cassa, Tagsgeschäft 
(mai-ché au comptant). 
Auf größern Handelsplätzen, und da wo es die Gesetze gebieten, 
wird der Kaufvertrag durch Vermittlung eines Sensals oder Maklers 
geschlossen. 
Umständlicher wird beim Tagskauf der inscribirten Fonds (§. 71) 
verfahren. 
In Frankreich z. B., wo überhaupt die Négociation der Staats 
papiere unter Mitwirkung von zwei Sensalen stattfinden muß, gibt 
Derjenige, welcher kaufen will, seinem Sensal den Betrag der Rente 
und das Angebot an; dieser schließt nun mit dem Sensal des Ver 
käufers das Geschäft ab und besorgt sodann die Umschreibung der 
Rente auf den Namen des Käufers. 
Der Zeitkauf unterscheidet sich im Wesentlichen dadurch vom 
*) Wenn (wie dies z. B. in Oesterreich und Rußland der Fall ist) ein Staat 
Anleihen macht, deren Zinsen vertraggcmäß in Papiergeld bezahlt werden, so 
werden diejenigen Papiere desselben Staats, welche vertraggcmäß in Metallgeld 
zu entrichten sind, zur Unterscheidung von den Papieren ersterer Art Métal 
liques genannt.
	        
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