Full text: Politische Arithmetik

Verkehr mit Staatspapieren. 
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Auf eine ähnliche Art wird gerechnet, wenn der Gewinnziehung 
Serienziehungen vorhergehen. 
Die Berechnung der natürlichen Versicherungsprämie beruht auf 
der Annahme, daß eine große Anzahl von Loosen versichert werden, 
weil alsdann die verschiedenen Wechselfälle sich so gegen einander 
ausgleichen, daß sich das Verhältniß der Einnahme zur Ausgabe 
dem berechneten Durchschnittsverhältniß je mehr und mehr nähert. 
Soll also gewonnen werden, so muß die Prämie höher als die be 
rechnete Durchschnittszahl angesetzt werden. 
' Aktienhandel. 
§. 106. Aktien, die von großem Unternehmungen herrühren, 
so wie auch solche Aktien, bei welchen ein Staat betheiligt ist *), 
werden ebenfalls zu Börsenoperationen benutzt. 
Der Verkauf der Aktien hat mit Berücksichtigung der dafür in 
den Statuten vorgeschriebenen Maßregeln zu geschehen. War übri 
gens nach den Statuten der Gesellschaft der ganze Betrag der Aktie 
sogleich einzuschießen, und ist dieß geschehen, so kann die Aktie un 
bedingt veräußert werden. Ist aber, nach den Bestimmungen der 
Statuten, nur ein Theil des Aktienbetrags gleich Anfangs einzu 
schießen, so kaun der Aktionär seine Aktie nur an Denjenigen ver 
kaufen, dessen Vermögenszustand der Gesellschaft für den noch zu 
zahlenden Betrag die gehörige Sicherheit gibt. Der, welcher die 
Aktie kaufen will, muß daher der Direktion namhaft gemacht werden, 
und erst nach erfolgter Genehmigung kann der Uebertrag stattfinden. 
Doch können auch die Jnterimsaktien oder sogenannten Quittungs 
bögen mancher Aktienanftalten ohne Weiteres an Jeden verkauft 
werden, in welchem Falle aber die ersten Uebernehmer der Aktien 
*) Dahin gehören z. B. die Aktien der Wiener Nationalbank, ferner die 
Anlehnsakticn (action8 d’emprunt), welche in dem Falle entstehen, wenn ein 
Staat zu irgend einem Unternehmen Gelder aufnimmt, und den Darleihern einen 
Antheil an den Ertragnissen desselben zusichert. So wurde z. B. im Jahr 1821 
der französischen Regierung ein Vorschuß von 10 Millionen Franken gemacht, um 
den Kanal von Besanpon (zur Vereinigung des Rheins mit der Saone) zu voll 
enden. Dieses Kapital besteht in 10000 auf Inhaber lautenden aetion8 d’em 
prunt zu 1000 Fr., und es sind denselben eben so viele actions de jouissance 
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beigcgebcn, welche jqqqq des jährlichen Einkommens vom Kanal per Aktie zu 
sichern. Die Aktien tragen 5 Procent jährliche Zinsen, und werden in jähr 
lichen Ziehungen bis zum Jahre 1926 zurückbezahlt sein. Beim Herauskommen 
erhält jeder Aktienbesitzer 250 Fr. Prämie gegen ein der Aktie beigelegtes killet 
de prime. — Man negocirt entweder die Aktien mit Prämien, oder die Prä 
mien von 250 Fr. allein, oder auch die aotion8 de joui58auee allein.
	        
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