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Zahlenverhältnisse ber Bevölkerung.
kerung, oder dtze absolute Bevölkerung, im Gegensatze der spe
cifischen oder relativen Bevölkerung, worunter man die Volks
zahl im Verhältniß zur Bodenfläcke oder zum Areal versteht.
Die absolute Größe der Bevölkerung wird auf zweierlei Weise,
nämlich entweder direkt durch Volkszählungen, oder indirekt durch
Berechnung ermittelt.
Was die Ermittlung durch Zählung betrifft, so muß begreif
licherweise, damit kein Einwohner ausgelassen oder mehrmals notirt
wird, die Zählung gleichzeitig vorgenommen werden.*) Da übri
gens die Bevölkerung eine veränderliche Größe ist, so muß die
Zählung von Zeit zu Zeit wiederholt werden. **) Hat man übri
gens genaue Listen der Gebornen und der Gestorbenen, so läßt sich
daraus genügend die Veränderung der absoluten Bevölkerung in den
nächsten Jahren berechnen.
Durch Berechnung läßt sich die Bevölkerung nur approxi
mativ ausmitteln, und sehr viele Angaben sind nur das Resultat
solcher Berechnungen. Zu diesen Berechnungen dienen namentlich
folgende Elemente:
1) die relative Bevölkerung; indem man durch Vergleichung
oder partielle Zählungen die durchschnittliche Einwohnerzahl
per Quadratmeile festgesetzt. Dieses Verfahren ist indessen
sehr unsicher, und um so mehr, wenn die Größe des Landes
nicht genau berechnet ist.
2) die Zahl der Häuser, Feuerstellen oder Familien,
indem zuweilen diese gezählt werden;
3) die Zahl der wehrhaften oder waffenfähigen Män
ner. Vielen Schätzungen über die Bevölkerung in ehemaligen
Zeiten liegt diese Größe zum Grunde.***)
4) Die Zahl der Gebornen und Gestorbenen. S. §. 121.
Wo andere Daten fehlten, hat man öfters endlich aus dem
Betrage gewisser Steuern oder aus dem jährlichen Verbrauche ge
wisser allgemeiner Consumtionsartikel die Volksmenge zu berechnen
versucht. Nicht anders z. B. als aus dem jährlichen Verbrauch des
*) Dic im Jahr 1831 in England vorgenommene Zählung wurde an einem
Tage vollzogen, soll aber 30000 Gehülfen erfordert haben. (Bcrnoulli.)
**) In England und in den Vereinigten Staaten werden jetzt Volszählungcn
alle 10 Jahre, in Frankreich alle 5 Jahre, in Preußen, Baden und Würtcmberg
alle 3 Jahre veranstaltet. (Bcrnoulli.)
***) In manchen Schwcizcrcantoncn zählte man zuweilen die stimmfähigen
Bürger (alle männliche über 16 Jahre) und sah diese Zahl als V§. oder Vs der
gesammten Bevölkerung an. (Bernoulli)
Bleib treu, pol. Arithmetik. 2. Aufl
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