IV.
Bestimmung der Wahrscheinlichkeiten
des
menschlichen Lebens.
§. 124. Die Berechnung der Leibrenten beruht, wie im §. 88
bereits angedeutet worden, auf dem gegenwärtigen Alter der Käufer
derselben in der Weise, daß die wahrscheinliche Anzahl von Jahren,
in welcher denselben die Leibrente gezahlt werden dürfte, dabei in
Anschlag gebracht wird. Hierzu, so wie überhaupt zum Gebrauche
von Anstalten oder Gesellschaften, deren Einrichtung auf die mensch
liche Sterblichkeit gegründet ist, so wie endlich auch zu statistischen
Zwecken, dienen die Sterblichkeitstabellen oder Mortali
tätstabellen, d. h. die durch Erfahrung und Berechnung ver
mittelst Sterbregistern gefertigten Tabellen, welche die den verschie
denen Altersstufen entsprechenden Verhältnißzahlcn des Absterbens
* nachweisen.
Sterblichkeitstabellen.
§. 125. Die Fertigung der Sterblichkeitstabellen würde sehr
einfach sein, wenn man in den Sterbregistern eine große Anzahl
der aus den Geburtsregistern gewählten Individuen finden, und auf
diese Art ausmitteln konnte, wie viele Menschen im ersten, zweiten,
dritten u. s. w. Lebensjahre gestorben sind; eine solche Zusammen
stellung unterliegt aber zu großen Schwierigkeiten, weil man nicht
jeden Verstorbenen von dem Eintritt in's Leben bis zum Abgang
von demselben durch alle Wechsel des Standes und Aufenthalts