Full text: Politische Arithmetik

6 
Maaß- und Gewichtswesen. 
die Wagschale wieder erheben und die Wage wieder ins Gleich 
gewicht kommen. Nach der badischen Maaßordnung z. B. können 
die Wagen für den gewöhnlichen Gebrauch schon nicht für verwerf 
lich gelten, wenn ihre Empfindlichkeit ^ beträgt, d. h. 
wenn fie mit dem höchsten Gewichte, wofür sie bestimmt find, belastet, 
durch die Auflegung von ohngefähr bis ^Me dieses 
höchsten Gewichtes in Bewegung gesetzt werden. 
Die Schnellwage hat einen Wagbalken, dessen Arme von un 
gleicher Länge sind; die Last kommt an den kürzern Arm, und an 
dem längern Arm wird ein Gewicht, der sogenannte Läufer, so 
lange hin und her geschoben, bis derselbe- mit der Last ins Gleich 
gewicht kommt, was sich durch die in einer Schere spielenden Zunge 
wie bei der Krämerwage zeigt. Denkt man sich den ungleicharmi 
gen Hebel als eine geometrische Linie, und läßt man der am kürzern 
Arme angebrachten Last das Gleichgewicht durch ein am längern 
Arme verschiebbares unveränderliches, Gewicht, den Läufer, halten, 
so verhält sich das Gewicht des zu wiegenden Körpers zum Gewicht 
des Läufers, wie die Entfernung des Läufers vom Ruhepunkt zur 
Länge des kürzeren Hebelarms. Ist z. B. letzterer 6mal in der 
Entfernung des Läufers vom Ruhepunkt enthalten, und wiegt der 
Läufer 8 Pfund, so kann dieses Gewicht einer Last das Gleichge 
wicht halten, welche 6 x 8 — 48 Pfund schwer ist. Am längern 
Arme der Schnellwage befinden sich Einschnitte, und bei jedem Ein 
schnitt steht die Anzahl der Gewichtseinheiten (Centner, Pfund re.), 
mit welchen der daran geschobene Läufer im Gleichgewicht steht. Die 
Entfernungen dieser Stellen oder Einschnitte können zwar berechnet 
werden, sie lassen sich aber noch sicherer durch Versuche finden. Was 
über die Bestimmung des Grads der Empfindlichkeit der Krämer 
wage gesagt worden ist, gilt auch von der Schnellwage. Nach der 
badischen Maaßordnung z. B. sind Schnellwagen nicht verwerflich, 
1 1 
wenn ihre Empfindlichkeit, je nach ihrer Bestimmung, ^ bis 
beträgt. 
Im Detailgeschäft ist in neuerer Zeit auch die Quintenz'sche 
tragbare Brückenwage in Gebrauch gekommen. Für kleinere Ge 
wichtsmengen kann aber vermittelst dieser Wage nicht so genau wie 
mit der Krämerwage gewogen werden. Nach der badischen Maaß 
ordnung dürfen diese Brückenwagen nicht zur Abwägung von Quan 
titäten unter einem Centner gebraucht werden, und die größeren
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.