Full text: Politische Arithmetik

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Sterblichkeit gegründet sind. 
Der Totalwerth der Rente wird daher ausgedrückt durch 
Die Werthsbestimmung der Leibrente, deren Auszahlung von 
einer bestimmten Ordnung des Ueberlebens in Beziehung auf andere 
Personen abhängt, würde hier zu weit führen, und wir verweisen 
hierüber auf Teten's Anweisung zur Berechnung der Leibrenten, 
auf Meyer's allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten, 
und auf Baily's Theorie der Lebensrenten. 
II. 
Leb ensveesicheeiMHsMrstalten. 
§.150. Der Vertrag zwischen einer Lebensversicherungs 
anstalt und dem bei ihr Versicherten besteht überhaupt darin, daß 
sie unter gewissen Bedingungen die Verbindlichkeit übernimmt, nach 
dem innerhalb einer gewissen Zeit erfolgten Tode des Versicherten 
einem Andern eine gewisse Summe Geldes auszuzahlen. Man kann 
sich aber auch selbst in der Weise versichern, daß mau gegen termin 
weise Erlegung einer dem Vertrage angemessenen Vergütung, welche 
man für alle Versicherungsarten Prämie nennt, eine Lebensver 
sicherungsanstalt die Verbindlichkeit übernehmen läßt, zu einer be 
stimmten Zeit, z. B. nach Verlauf von 10, 20 Zähren eine 
bestimmte Summe Geldes herzugeben, wobei die Bedingung statt 
findet, daß die Anstalt von ihrer Verbindlichkeit befreit wird, wenn 
der Versicherte vor Ablauf der bestimmten Zeit mit Tode abgeht. 
Derjenige, welcher gefährdet ist, im Alter zu darben, oder nur ein
	        
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