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Sterblichkeit gegründet sind.
Der Totalwerth der Rente wird daher ausgedrückt durch
Die Werthsbestimmung der Leibrente, deren Auszahlung von
einer bestimmten Ordnung des Ueberlebens in Beziehung auf andere
Personen abhängt, würde hier zu weit führen, und wir verweisen
hierüber auf Teten's Anweisung zur Berechnung der Leibrenten,
auf Meyer's allgemeine Anleitung zur Berechnung der Leibrenten,
und auf Baily's Theorie der Lebensrenten.
II.
Leb ensveesicheeiMHsMrstalten.
§.150. Der Vertrag zwischen einer Lebensversicherungs
anstalt und dem bei ihr Versicherten besteht überhaupt darin, daß
sie unter gewissen Bedingungen die Verbindlichkeit übernimmt, nach
dem innerhalb einer gewissen Zeit erfolgten Tode des Versicherten
einem Andern eine gewisse Summe Geldes auszuzahlen. Man kann
sich aber auch selbst in der Weise versichern, daß mau gegen termin
weise Erlegung einer dem Vertrage angemessenen Vergütung, welche
man für alle Versicherungsarten Prämie nennt, eine Lebensver
sicherungsanstalt die Verbindlichkeit übernehmen läßt, zu einer be
stimmten Zeit, z. B. nach Verlauf von 10, 20 Zähren eine
bestimmte Summe Geldes herzugeben, wobei die Bedingung statt
findet, daß die Anstalt von ihrer Verbindlichkeit befreit wird, wenn
der Versicherte vor Ablauf der bestimmten Zeit mit Tode abgeht.
Derjenige, welcher gefährdet ist, im Alter zu darben, oder nur ein