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Maaß- und Gewichtswesen.
Rundschrift vertieft ist. Die seit dem Jahre 1830 geprägten Gold
münzen, sowie die Fünffrankenstücke, Zweifrankenstücke und Ein
frankenstücke haben zwar denselben Durchmesser, wie die frühern,
aber eine erhabene Randschrift.
Folgende Staaten haben ihr neues Maaßsystem auf das met
rische gegründet:
Baden. Die Einheit der Längemaaße ist der Fuß von 3 De-
cimeter oder 3 /io Meter, und wird zehntheiltg in Zolle, Linien und
Punkte getheilt. Die Elle — 2 Fuß, die Ruthe — 10 Fuß; das
Klafter — 6 Fuß; 100 Quadratruthen — 1 Viertel; 4 Viertel — 1
Morgen. Die Körpermaaße sind die Würfel der Längemaaße. Die
Einheit der Hohlmaaße ist das Meßlein (für sackfähige Dinge) und
die Maas (für flüssige Dinge) von Vis Kubikfuß des neuen badi
schen oder von l 4 /a Kubikdecimeter oder iy 2 Litre des metrischen
Maaßes. Die Einheit der Gewichte, das Pfund, beträgt V2 Kilo
gramm des metrischen Systems. Das Münzgewicht bleibt die köl
nische Mark, wie überall in Deutschland.
Darmstadt. Der Fuß — 0,25 Meter; das Pfund — V2
Kilogramm.
Nassau. Der Fuß ---- 0,5 Meter.
Von außerdeutschen Staaten haben das metrische System an
genommen: Holland. Durch Gesetze von den Jahren 1816 und
1817 sind die früher bestandenen französischen Maaße beibehalten
worden; nur die Benennungen hat man geändert. Belgien braucht
das metrische System mit seiner Nomenclatur. Schweiz. Unter
dem 3. und 5. Februar 1836 haben die 12 Stände: Bern, Solo
thurn, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Basel, Freiburg, Gla
rus, Luzern, Aargau, Zug und Zürich ein Konkordat abgeschlossen,
wonach vom 1. Jan. 1838 an ein dem metrischen nachgebildetes
Maaß- und Gewichtssystem gesetzliche Kraft haben soll. Das Sy
stem ist bis auf geringfügige Dinge dem badischen ganz gleich.
In England hat man bei der neuen Maaßbestimmung von 1823
den Secundenpendel in so fern als Grundlage desselben angenommen,
als die Längeneinheit mit dem Pendel verglichen ward. Die Einheit
ist der Uard, und dessen dritter Theil der Fuß zu 12 Zoll. Das
Normalmaaß (Standard) ist der imperial Standard yard, welcher 1760
vom Mechaniker Bird verfertigt worden, und welcher im Hause
der Gemeinen aufbewahrt wird. Der Maaßstab ist von Messing und
die Länge des Uard ist durch feine Punkte auf goldenen Stiften
markirt, und seine richtige Größe findet statt bei 62° Farenheit.
*) S. §. 10.