Full text: Politische Arithmetik

11 
Maaß- und Gewichtswesen. 
Rundschrift vertieft ist. Die seit dem Jahre 1830 geprägten Gold 
münzen, sowie die Fünffrankenstücke, Zweifrankenstücke und Ein 
frankenstücke haben zwar denselben Durchmesser, wie die frühern, 
aber eine erhabene Randschrift. 
Folgende Staaten haben ihr neues Maaßsystem auf das met 
rische gegründet: 
Baden. Die Einheit der Längemaaße ist der Fuß von 3 De- 
cimeter oder 3 /io Meter, und wird zehntheiltg in Zolle, Linien und 
Punkte getheilt. Die Elle — 2 Fuß, die Ruthe — 10 Fuß; das 
Klafter — 6 Fuß; 100 Quadratruthen — 1 Viertel; 4 Viertel — 1 
Morgen. Die Körpermaaße sind die Würfel der Längemaaße. Die 
Einheit der Hohlmaaße ist das Meßlein (für sackfähige Dinge) und 
die Maas (für flüssige Dinge) von Vis Kubikfuß des neuen badi 
schen oder von l 4 /a Kubikdecimeter oder iy 2 Litre des metrischen 
Maaßes. Die Einheit der Gewichte, das Pfund, beträgt V2 Kilo 
gramm des metrischen Systems. Das Münzgewicht bleibt die köl 
nische Mark, wie überall in Deutschland. 
Darmstadt. Der Fuß — 0,25 Meter; das Pfund — V2 
Kilogramm. 
Nassau. Der Fuß ---- 0,5 Meter. 
Von außerdeutschen Staaten haben das metrische System an 
genommen: Holland. Durch Gesetze von den Jahren 1816 und 
1817 sind die früher bestandenen französischen Maaße beibehalten 
worden; nur die Benennungen hat man geändert. Belgien braucht 
das metrische System mit seiner Nomenclatur. Schweiz. Unter 
dem 3. und 5. Februar 1836 haben die 12 Stände: Bern, Solo 
thurn, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Basel, Freiburg, Gla 
rus, Luzern, Aargau, Zug und Zürich ein Konkordat abgeschlossen, 
wonach vom 1. Jan. 1838 an ein dem metrischen nachgebildetes 
Maaß- und Gewichtssystem gesetzliche Kraft haben soll. Das Sy 
stem ist bis auf geringfügige Dinge dem badischen ganz gleich. 
In England hat man bei der neuen Maaßbestimmung von 1823 
den Secundenpendel in so fern als Grundlage desselben angenommen, 
als die Längeneinheit mit dem Pendel verglichen ward. Die Einheit 
ist der Uard, und dessen dritter Theil der Fuß zu 12 Zoll. Das 
Normalmaaß (Standard) ist der imperial Standard yard, welcher 1760 
vom Mechaniker Bird verfertigt worden, und welcher im Hause 
der Gemeinen aufbewahrt wird. Der Maaßstab ist von Messing und 
die Länge des Uard ist durch feine Punkte auf goldenen Stiften 
markirt, und seine richtige Größe findet statt bei 62° Farenheit. 
*) S. §. 10.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.