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Anstalten, welche ans die menschliche
Lebcnsversicherungöanstalten dermalen übernommenen Lebensversicher
ungen sott sich auf etwa 130 Millionen Livre Sterling belaufen.
In Deutschland wurde im Jahr 1806, also 100 Jahre nachdem die
erste Lebensversichernngsanstalt, die Amicable Society, gegründet
wurde, in Hamburg der erste Versuch zur Gründung einer Lebens
versicherungsanstalt gemacht, und zwar durch Beneke, den bekann
ten Schriftsteller über Seeassecuranz. Das Unternehmen fand aber
wenig Theilnahme, und ein zweiter Versuch im Jahr 1822, mit
der damals in Elberfeld gegründeten Feuerversicherungsanstalt noch
die Lebensversicherung zu verbinden, hatte keinen bessern Erfolg.
Erst die im Jahr 1829 in Gotha eröffnete Lebensversicherungsbank
brachte die Lebensversicherung in Deutschland in Aufschwung. Diese
Anstalt beruht auf Gegenseitigkeit und Oeffentlichkeit; auf Gegen
seitigkeit, indem die Gesammtheit der Theilhaber derselben jedem
einzelnen Versicherten für die Erfüllung der gegen ihn übernom
menen Verbindlichkeiten Garantie leistet; auf Oeffentlichkeit, indem
alljährlich öffentliche Rechenschaft abgelegt wird.
Die Einnahme der Bank besteht zunächst und hauptsächlich in
den Prämiengeldern, außerdem noch in den Zinsen von ausgeliehe
nen Kapitalien und in zufälligem Agiogewinn.
Die Ausgabe der Bank besteht theils in den auszuzahlenden
Versicherungssummen, Dividenden und einzelnen besondern Vergüt
ungen aus der Reserve, theils in den Verwaltungskosten, deren Be
trag von dem Bankvorstande mit Rücksicht auf möglichste Ersparnisse
normal bestimmt ist, und für besondere Fälle bestimmt wird, theils
endlich in zufälligen Verlusten, die etwa die Bank ohne Verschulden
ihrer Beamten treffen könnten. Was nach Abzug der Ausgabe von
der Einnahme übrig bleibt, fließt in den Fonds der Bank, der alle
vorräthigen Zahlungsmittel derselben umfaßt. Ein Theil des Fonds
der Bank dient als. Reserve zur Deckung der Vergütungen bet künf
tigen Sterbfällen; ein anderer Theil als Sicherheitsfonds, um für
außerordentliche Fälle Hülfsmittel darzubieten. Rach den Statuten
dieser Anstalt besteht die Reserve in dem, was von den Prämien
geldern zurückgelegt werden muß, weil alle für das ganze Leben
oder auf mehrere Jahre Versicherte, insoweit ihre Prämiensätze sich
gleich bleiben, in den ersten Jahren mehr, in den spätern Jahren
aber weniger zahlen, als das Stcrbltchkeitsgesetz für jedes Jahr
mitbringt. Das Mehr in den frühern Jahren dient zur Deckung
des Weniger in den spätern Jahren, und wird als Reserve zurück
gelegt. Der jedesmalige wahre Betrag der Reserve wird jährlich
nach den Grundsätzen der Prämienberechnung ausgemittelt. Auch