Full text: Politische Arithmetik

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Sterblichkeit gegründet find. 
wird derselbe noch von Zeit zu Zeit durch besondere Berechnung 
nach den bei dem Institute selbst sich etwa ergebenden Abweichungen 
der angenommenen Sterblichkeitsgesetze berichtigt. Den Sicherheits 
fonds bilden die angesammelten jährlichen reinen Ueberschüsse. Der 
reine Ueberschuß eines Jahres ist diejenige Summe, welche nach Ab 
zug der Ausgabe und Reserve desselben Jahres von der Einnahme 
übrig bleibt. Er gehört den Banktheilhabern, und zwar jedem zu 
seinem Antheil, nach Maaßgabe der eingezahlten Jahresprämie, und 
macht die Dividende des jedesmaligen Jahres aus. Die Zinsen der 
ausgesehenen Kapitalien, sowie die vorkommenden zufälligen Ein 
nahmen wachsen dem Ueberschüsse des Jahres zu, in welchem sie 
zur Einnahme kommen. Dagegen werden zufällige Verluste von 
dem Ueberschüsse des Jahres in Abzug gebracht. Wenn sich einmal 
in einem Jahre kein reiner Ueberschuß ergeben, sondern noch etwas 
zuzuschießen sein sollte, so wird dieses von den unvertheilten Über 
schüssen der vorhergehenden Jahre, und zwar nach Verhältniß eines 
jeden Jahres, genommen, oder bei etwaiger Unzulänglichkeit solcher 
Ueberschüsse durch einen Zuschuß der Banktheilhaber, der nach dem 
Verhältniß ihrer Jahresprämie geleistet wird, gedeckt. Die Be 
stimmungen über die Aufbewahrungszeit des Sicherheitsfonds und 
über die Vertheilung der Dividenden bleibt dem Ermessen des Bank 
vorstandes überlassen, wobei der Grundsatz gilt, daß die in den 
frühern Jahren gesammelten Ueberschüsse immer zuerst zur Vertheil 
ung kommen. Dem Bankvorstande ist dabei die Verpflichtung auf 
erlegt, für angemessene Sicherheitsfonds zu sorgen, damit jede Be- 
sorgniß wegen Nachschüssen wegfalle, und zu verhüten, daß nicht 
einerseits durch zweckloses Ansammeln das Eigenthum der Inter 
essenten über die Gebühr zurückgehalten, und die richtige Abmessung 
der Antheile zu schwierig gemacht, anderseits aber bei übermäßig 
angehäuften Summen die Bewahrung und verzinsliche Benutzung 
der Fonds erschwert und gefährdet werde. 
Die Auszahlung der Dividende von einem Jahre wird auf die 
Prämien aller in demselben Jahre versichert gewesenen Banktheil 
haber gewährt, mag ihre Versicherung zur Zeit der Auszahlung 
noch fortbestehen oder erloschen sein. Auf Versicherungen, die zur 
Zeit der Auszahlung der Dividende noch bestehen, wird letztere durch 
Abrechnung an der zunächst zu zahlenden Prämie, auf erloschene 
Versicherungen durch Baarzahlung an die Inhaber der Dividenden 
scheine gewährt. 
Die Benutzung des Bankfonds geschieht durch zinstragende Aus 
leihungen, welche vorzugsweise in den Staaten, aus welchen die zu
	        
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