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Sterblichkeit gegründet sind.
lichkeit genau nach dem Mortalitätsgesetz stattfände, und die ent
sprechenden Resultate geben also die muthmaßliche Größe der zu
leistenden Beiträge an. Nach Ablauf jedes Rechnungsjahres wird
nach der Summe der geleisteten Zahlungen berechnet, wie hoch sich
der Beitrag eines jeden Theilnehmers nach Maaßgabe seines Alters
für jedes Hundert der versicherten Summe belaufen muß, wobei
vorerwähnte muthmaßliche Beiträge als Repartitionsfuß zum Grunde
gelegt und zugleich vom Grundsatz ausgegangen wird, daß außer
den Verwaltungskosten von den Theilnehmern in keinem Jahre mehr
aufgebracht werden soll, als in Folge der in diesem Jahre statt
gefundenen Todesfälle ausgezahlt werden muß. Außerdem muß als
Kaution für die pünktliche Zahlung der am Ende jeden Jahres re-
partirten Beiträge beim Beginn der Versicherung ein Kassenvorschuß
im Belaus des wahrscheinlichen ersten Beitrags geleistet werden,
der beim Aufhören der Versicherung an dem letzten Beitrage in An
rechnung kommt. Bei dieser Einrichtung ist daraus abgesehen, daß
sich kein bedeutender Ueberschuß anhäufe, dessen Vertheilung unter
die Betheiligten in sofern Schwierigkeiten darbieten dürste, als die
ältern Mitglieder der Anstalt größere Ansprüche als die neu hinzu
gekommenen Mitglieder am Gewinn haben.
Den Versicherten sind Reisen nur in sofern erlaubt, als sie nicht
Seereisen in sich schließen, und eine Entfernung von 150 Meilen vom
Wohnorte des Versicherten nicht überschreiten. Auch wird beim frei
willigen Abgang, so wie im Fall des Todes durch Selbstmord oder
Duell gar keine Vergütung geleistet, im Fall der Aufhebung der Ver
sicherung wegen weiterer Reisen aber, oder wegen Kriegsdienstes nur
das Eintrittsgeld mit 2% °/ 0 Zinsen zurückerstattet.
Die auf Gegenseitigkeit beruhende Leipziger Lebensversicherungs-
gesellschaft wurde im Jahr 1831 auf gleichen Grundlagen, wie die
Gothaer Lebensversicherungsbank errichtet, und im Wesentlichen mit
denselben Einrichtungen, wie diese versehen. Die ebenfalls auf
Gegenseitigkeit beruhende Braunschweigische allgemeine Versicherungs
anstalt wurde 1842 gegründet und durch Erweiterung der schon
seit 1824 in Braullschweig bestehenden allgemeinen Wittwenversorg-
ungsanstalt gebildet. Außer Lebensversicherungen übernimmt sic noch
Leibrenten. Ihren Berechnungen hat sie die von Brune nach den
Erfahrungen der preußischen Wittwenverpflegungsanstalt aufgestellte
Mortalitätstabelle mit geringen Modificationen zu Grunde gelegt,
und die nach derselben zu einem 3-procentigen Zinsfuß bestimmten
Prämien mit einem Zuschlag von 10 % versehen. Für den frei
willigen unmotivirten Abgang wird keine Rückvergütung gewährt.