Full text: Politische Arithmetik

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Sterblichkeit gegründet sind. 
lichkeit genau nach dem Mortalitätsgesetz stattfände, und die ent 
sprechenden Resultate geben also die muthmaßliche Größe der zu 
leistenden Beiträge an. Nach Ablauf jedes Rechnungsjahres wird 
nach der Summe der geleisteten Zahlungen berechnet, wie hoch sich 
der Beitrag eines jeden Theilnehmers nach Maaßgabe seines Alters 
für jedes Hundert der versicherten Summe belaufen muß, wobei 
vorerwähnte muthmaßliche Beiträge als Repartitionsfuß zum Grunde 
gelegt und zugleich vom Grundsatz ausgegangen wird, daß außer 
den Verwaltungskosten von den Theilnehmern in keinem Jahre mehr 
aufgebracht werden soll, als in Folge der in diesem Jahre statt 
gefundenen Todesfälle ausgezahlt werden muß. Außerdem muß als 
Kaution für die pünktliche Zahlung der am Ende jeden Jahres re- 
partirten Beiträge beim Beginn der Versicherung ein Kassenvorschuß 
im Belaus des wahrscheinlichen ersten Beitrags geleistet werden, 
der beim Aufhören der Versicherung an dem letzten Beitrage in An 
rechnung kommt. Bei dieser Einrichtung ist daraus abgesehen, daß 
sich kein bedeutender Ueberschuß anhäufe, dessen Vertheilung unter 
die Betheiligten in sofern Schwierigkeiten darbieten dürste, als die 
ältern Mitglieder der Anstalt größere Ansprüche als die neu hinzu 
gekommenen Mitglieder am Gewinn haben. 
Den Versicherten sind Reisen nur in sofern erlaubt, als sie nicht 
Seereisen in sich schließen, und eine Entfernung von 150 Meilen vom 
Wohnorte des Versicherten nicht überschreiten. Auch wird beim frei 
willigen Abgang, so wie im Fall des Todes durch Selbstmord oder 
Duell gar keine Vergütung geleistet, im Fall der Aufhebung der Ver 
sicherung wegen weiterer Reisen aber, oder wegen Kriegsdienstes nur 
das Eintrittsgeld mit 2% °/ 0 Zinsen zurückerstattet. 
Die auf Gegenseitigkeit beruhende Leipziger Lebensversicherungs- 
gesellschaft wurde im Jahr 1831 auf gleichen Grundlagen, wie die 
Gothaer Lebensversicherungsbank errichtet, und im Wesentlichen mit 
denselben Einrichtungen, wie diese versehen. Die ebenfalls auf 
Gegenseitigkeit beruhende Braunschweigische allgemeine Versicherungs 
anstalt wurde 1842 gegründet und durch Erweiterung der schon 
seit 1824 in Braullschweig bestehenden allgemeinen Wittwenversorg- 
ungsanstalt gebildet. Außer Lebensversicherungen übernimmt sic noch 
Leibrenten. Ihren Berechnungen hat sie die von Brune nach den 
Erfahrungen der preußischen Wittwenverpflegungsanstalt aufgestellte 
Mortalitätstabelle mit geringen Modificationen zu Grunde gelegt, 
und die nach derselben zu einem 3-procentigen Zinsfuß bestimmten 
Prämien mit einem Zuschlag von 10 % versehen. Für den frei 
willigen unmotivirten Abgang wird keine Rückvergütung gewährt.
	        
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