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286 Anstalten, welche auf die menschliche
Eine solche empfangen bloß Diejenigen, die ihre Versicherung we
gen Verlegung des Wohnsitzes außerhalb Deutschland, oder wegen
Kriegs- oder Seedienst, oder wegen Vernrtheilung zu schwerer Ge
fängnißstrafe rc. aufgeben müssen, so wie Diejenigen, welche für
ihr Anstreten Gründe anzugeben vermögen, welche die Administra
tion für genügend anerkennt. Eine theilweise Vergütung wird auch
für diejenigen Versicherten geleistet, welche durch Selbstmord, Duell
oder durch die Hand der Gerechtigkeit ihren Tod finden.
Nach den Statuten der allgemeinen wechselseitigen Kapitalien-
und Rentenversicherungsanstalt in Wien, welche im Jahr 1840 ent
standen ist, hat jeder Versicherte ein Probejahr zu bestehen, der
gestalt, daß, wenn er im ersten Jahre der Versicherung stirbt, die
Versicherungssumme nicht gezahlt, sondern nur die entrichtete Prämie
(ohne Zins und ohne Beitrag zum Regiefonds) zurückerstattet wird.
Die seit 1834 bestehende Lebensversicherungsanstalt der Allge
meinen Assecuranzgesellschaft in Triest ist ein reines Aktienunter
nehmen, und für die Erfüllung der von derselben übernommenen
Verbindlichkeiten haftet ein Aktienkapital von 2 Millionen Gulden
Conv.-Ct. in 2000 Aktien'zu 1000 fl., wovon 10% baar einge
zahlt sind. Was den Umfang der Versicherungsgarantie betrifft, so
dürfen Landreisen im christlichen Europa und Seereisen zu Friedens
zeiten von nicht weitern Strecken als 150 italienischen Meilen von
einem Hafen Europas zum andern (die türkischen Häfen ausge
nommen) gemacht werden, und im Fall des Todes durch Selbst
mord, Duell, durch Richterspruch oder in Gefängnißhaft wird kei
nerlei Vergütung geleistet.
Die im Jahr 1836 entstandene Lcbensversicherungsanstalt in
München bildet einen Zweig der dasigen Hypotheken- und Wechsel
bank. Die Ueberschüffe fließen lediglich den Aktionären der Hypo
theken- und Wechselbank zu, deren ausgedehnte Fonds für die Er
füllung der Lebensversicherungsverträge haften.
Zu den gemischten Aktienunternehmungen (§. 151) gehören die
Berliner, Frankfurter, Lübecker und Hamburger Lebensversichernngs-
anstalten. Bei der im Jahr 1836 gegründeten Berliner Anstalt werden,
wie bei der Gothaer Lebensversicherungsbank, die jährlichen reinen
Ueberschüffe fünf Jahre hindurch zu einem Sicherheitsfonds angesam
melt und haften während dieser Zeit für etwa entstehende Ausfälle.
Nach Ablauf dieser Periode kommt immer je der älteste Jahresüber
schuß als Dividende zur Vertheilung, un.d zwar empfangen daran die
lebenslänglich Versicherten zwei Drittel, und die Aktionäre ein Drittel.
Eine besondere Art von Versicherung bilden die Sparkassenver-