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Sterblichkeit gegründet sind.
19 *
ist die Rente --- = 259,34 u. s. w. Die Rente ist daher
nach dem
Iten Jahre — 48,13
2ten „ = 49,16 + 75,91 = 125,07
3ten „ = 50,52 + 75,91 + 94,53 = 220,96
4ten „ = 52,41 + 75,91 + 94,53 + 120,43 = 343,28
5ten „ = 52,72 -f 75,91 + 94,53 +120,43 + 156,97=500,56
6ten „ = 55 + 75,91 + 94,53 + 120,43 + 156,97 +185,96
688 8
7teil „ = 58,18 + 75,91 -f 94,53 +120,43 +156,97 +185,96
+ 259,34 = 951,32
u. s. w.
§. 170. Der den Ueberlebenden anheimfallende Kapitalantheil
kann endlich auch, nach einem angenommenen Verhältniß, zum
Theil baar ausgezahlt und zum Theil iu eine Leibrente verwandelt
werden.
§. 171. Zum Behufe weiterer Untersuchungeu wollen wir jetzt
annehmen, daß
812 80jährige Personen
697 81 „
590_82 „
zusammen 2099 Personen;
n
u
ferner daß
zusammen
492 83-jährige Personen
404 84 „
327 85 „
1223 Personen;
n
n
endlich, daß 261 86-jährige Personen *
206 87
159 88
a
a
zusammen 626 Personen
sich dazu vereinigen, ihre Einlagen von 100 st. dem Verein unter
der Bedingung für immer zu belassen, daß die aus der Kapitalan
lage entspringende Rente der mit Tode abgehenden Mitglieder unter
die Ueberlebenden vertheilt werden solle.
Soll nun für jeden dieser Vereine berechnet werden, wie hoch
sich, nach einem angenommenen Zinsfüße, und nach der Sterblich
keitstabelle von Deparcieux (Tab. HI.) die Renten stellen können, so
muß vorläufig der jährliche Abgang an Mitgliedern ausgemittelt
werden.