8tes Jahr.
Jahresrente für
159 88-jährige Mitgl. --- 17,41 -j- 95,82 = 113,23
117 89- „ „ = 17,41 + 112,33 = 129,74
80 90- „ „ — 17,41 + 134,86 = 152,27.
Weil die Jahresrente der ältesten Mitglieder im 8ten Jahre
mehr als die höchste Rente betragen würde, so muß denselben im
7ten Jahre das Kapital einer Leibrente von 150 fl. zukommen; also,
weil sie im 7ten Jahre des Vereins 89 Jahre alt sind, nach der
Leibrententabclle, 150 x 1,436 — 215,4, und weil im 7ten Jahre
die Anzahl der Mitglieder — 117 ist, so ist ein Kapital von 117
X 215,4 — 25201,8 fl. zur Deckung der Leibrenten erforderlich.
Daher unter die übrigen 206 -f- 159 — 365 Mitglieder zu ver
theilen 93346,14 — 25201,8 — 68144,34; folglich Erbantheil -----
Der Erbantheil, in Leibrenten verwandelt, gibt eine Leibrente von
X — 92,37 für di- 87-jährigen Mitgl.
= 108,28 „
Es ist daher, mit Berücksichtigung der constanten Zinsrente,
die Jahresrente für
159 88-jährige Mitglieder ---- 17,41 + 92,37 ----- 109,78
117 89- „ . „ --- 17,41 -1- 108,28 = 125,69
80 90- „ „ --- 150
Im 8ten Jahre ist das Kapital — 209900 —14400 — 195500;
gest. 126 Mitgl.; zu vertheilen 12600 fl.; weil aber von jetzt an
nur noch die übrigen 159 -j- 117 — 276 Mitglieder bei der Ver-
7820
erbung betheiligt sind, so ist der Betrag der Zinsen
12600
28,33; daher der Erbantheil ---
----- 56,57.
Der Erbantheil, in Leibrenten verwandelt, gibt eine Leibrente von
56,57 ,