Full text: Politische Arithmetik

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Anstalten, welche auf die menschliche 
zur weitern Auflösung disponibel; werden aber die Zinsen im Ge- 
sammtbetrage von 5581,74 fl. von der Zeitrente getrennt, so ist 
die Auflösungsrcnte — 21038 fl. 
Nach der Bertheilung im §. 175 theilen sich in derjenigen 
Abtheilung, deren jüngste Mitglieder das 87ste Lebensjahr erreicht 
haben, die Ueberlebenden in das Kapital der abgegangenen Mit 
glieder, die höchste Rente ist zu 150 angesetzt, die Vererbung findet 
von Abtheilung zu Abtheilung statt, und in denjenigen Abtheilungen, 
in welchen noch keine Kapitalvererbungen vorkommen, theilen sich die 
Ueberlebenden in die Zinsen des Einlagekapitals der.Abtheilung. 
Nach der Vertheilung in §. 177 wird jedem Ueberlebenden statt des 
Antheils am Kapital der abgegangenen Mitglieder eine seinem Alter 
entsprechende Leibrente gewährt, und die Marimalrente ist ebenfalls 
zu 150 fl. angesetzt. Durch das System der Erbkapitalvertheilung 
werden die Erbschaften am schnellsten und vollständigsten zur Ver 
theilung und zum Genuß der Mitglieder gebracht, und es erhöht 
sich die Rente sofort sehr bedeutend, bleibt aber bald gegen die 
Leibrente zurück, und während bei der Kapitalvertheilung nach dem 
Aussterben des Rentenvereins 250764,84 fl. übrig bleiben, so stellt 
sich bei dem System der Leibrentenvertheilung ein um 8023,52 fl. 
kleinerer Rest beim Aussterben des Vereins heraus, so daß also hier 
bei ein größerer Theil des Einlagekapitals als bei ersterem Systeme 
aufgelöst wird. Das System der Erbkapitalvertheilung hat aber 
auch den Nachtheil, daß es keine Stetigkeit der daraus hervorgehen 
den Jahresrenten garantirt, vielmehr der Bezug in jedem neuen 
Jahre erst wieder von neuen Todesfällen abhängt, durch diese Zu 
fälligkeit mithin ebensowohl in einzelnen Jahren rückwärts als vor 
wärts schreiten kann, während nach dem System der Leibrenten 
vertheilung die einmal erreichten Renten stetig bis zum Lebensende 
fortlaufen müssen und nur erhöht werden können. 
In sofern es nun zweckmäßig ist, von beiden Systemen die 
vorzüglichen Seiten beizubehalten und zu vereinigen, so führt dies 
auf das, im §. 170 bereits angedeutete gemischte System, dessen 
Combinationen freilich sehr vielseitig sein können. Nach den Sta 
tuten der Rentenanstalt in Dresden z. B. wird ein Drittheil des 
Kapitalantheils baar ausgezahlt, und für den Rest wird eine ent 
sprechende Leibrente nach Maaßgabe folgenden Tarifs gewährt.
	        
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