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Anstalten, welche auf die menschliche
O)
28886 . .
28687
(ß)
330 x 28687
29290
rc. rc.
Daher verhält sich überhaupt die Normalzahl der zu Ende des
Iten Gesellschaftsjahres lebenden Mitglieder zur Anzahl der Leben
den des nU\\ Jahres, wie sich die Anzahl der Lebenden des 2ten
Jahres der allgemeinen Sterblichkeitstabelle zur Anzahl der Lebenden
des (n 4- l)ten Jahres dieser Tabellen verhält.
Volle Einlagen.
§. 182. Die Größe der Einlage ist mit Berücksichtigung der
Normalsterblichkeitstabelle durch das Rentenmarimum bedingt, und
dem Zweck der Anstalt gemäß soll sie bei eintretendem Alter ihren
Mitgliedern eine Rente gewähren, welche, wenn sie auch nicht zur
Deckung ihres ganzen Lebensbedarfs hinreicht, doch wenigstens einen
ansehnlichen Zuschuß zu ihrem Lebensunterhalt liefern kann. In
den meisten deutschen Rentenanstalten ist die Einlage — 100 in der
betreffenden Geldeinheit, und das Rentenmaximum — 150. In der
badischen Rentenanstalt ist die Einlage — 200 fl. und das Renten-
maximum — 300 fl.
Thcileinlagcn.
§. 183. Auch Theilcinlagen werden unter Festsetzung eines ge
wissen Minimums (auf welches wir später zurückkommen werden)
gestattet, um auch den weniger Bemittelten Gelegenheit zu geben,
sich bei einer Rentenanstalt zu betheiligen.
§. 184. Die in abgesonderter Rechnung zu haltenden Fonds
der Jahresgescllschaften fließen zusammen in den Centralfonds
der Anstalt und bilden das Aktivvermögen derselben, welches so
schnell und sicher als möglich gegen angemessene Verzinsung anzu
legen ist, z. B. auf gerichtliches Unterpfand an Gemeinden, Körper
schaften und Privatpersonen, auf zinstragende Staatspapiere durch
Ankauf derselben nach ihrem Curswerth, auf Faustpfänder in Staats
papieren, Pfandverschreibungen rc.
Nachzahlungen.
§. 185, Die Theileinlagen können durch baare Nachzahlungen,
für welche ebenfalls ein Minimum festzusetzen ist, zur vollen Ein
lage ergänzt werden. Die Ergänzung der Theileinlage geschieht
außerdem durch die derselben zufallenden Renten.