Maaß- und Gewichtswesen. 19
schütternng durch Gehen, Fahren, Thürschließen, starken Wind re.
geschehen.
Vor allem wird nun der obere Rand des zu eichenden Gefäßes
auf einem Fügblock geebnet, denn selten ist die obere Randfläche des
zu eichenden Gefäßes, weder nach der Dicke des Holzes, noch nach
dem Umfange desselben rund herum eben.
Nun wird der Samen in den unten geschlossenen Trichter ein
geschüttet, und zwar nur etwas Weniges mehr, als der Inhalt des
Eichgefäßes zur Anfüllung erfordert. Man thut daher gut, den
Samen in den Trichter einzumessen, da eine bedeutend stärkere An
füllung, als das Eichmaaß und das darnach zu eichende Gebrauchs
maaß erfordert, ein unrichtiges Resultat geben konnte. Daß aber
etwas mehr Samen in den Trichter gelassen wird, ist zum Behufe
des genauen Abstreichens des anzufüllenden Eichmaaßes erforderlich.
Damit die Körner frei durch die ganze Oeffnung auslaufen,
muß sodann das Schließloch ganz herum gedreht werden. Man
läßt diese nahe in die Mitte des untergestellten Eichgefäßes laufen.
Sogleich, nachdem alles ausgelaufen, ebnet und streicht man es,
theils mit dem Barte einer Feder, theils mit dem Lineal sanft ab.
Den Inhalt des Eichgefäßes schüttet man vorsichtig in den Trichter
auf, und läßt den Samen in das zu eichende noch unbeschlagene
Gefäß laufen, nachdem vorher ein eiserner Steg mit seiner Unter-
stützungsstange, oder so viel von Holz als beide Stücke dem Raum
nach betragen, hineingelegt worden. Der Samen wird das noch
zu große Gefäß nicht ausfüllen; man schüttet nach und nach so viele
Becher'^) Frucht noch auf und läßt sie durchlaufen, dis es da
von voll wird, und zieht Das, was nach dem Ebnen und Ab
streichen übrig bleibt, von der Anzahl der nachgeschütteten Becher
ab. Für jeden Becher nun, den die völlige Anfüllung des Gefäßes
noch erforderte, kann man die Höhe oder Tiefe eines Seftergefäßes
um fast y 2 Linie niederer machen, weil eine Linie mehr oder weni
ger Tiefe schon 1% Becher ausmacht. Beim Halbsester kommt auf
1 Becher fast 1 Linie re. Hierbei ist noch zn bemerken, daß bet dem
Nachschütten Bewegungen vorgehen, in Folge welcher die Frucht sich
im Gefäße etwas zusammensetzen kann, daher das zur völligen An
füllung Erforderliche in dieser Rücksicht eher etwas zu groß, als zu
klein ausfallen kann.
*) Die Maaße für sackfähige Dinge sind im Großherzogthum Baden: Der
Zuber — 1000 Maas, das Malter — 100 Maas; der Sester — 10 Maas,
das Meßlctn — 1 Maas; der Becher — y 10 Maas. Die Maas hält Kubik-
fuß des neuen badischen Maaßes (§. 6.)