Full text: Politische Arithmetik

Sterblichkeit gegründet sind. 
361 
1) Es bestehe eine Theileinlage 
Einlage 
betrag. 
Renten- 
kapttal. 
An den Re 
servefonds. 
aus 50 fl., so wird sie eingetragen 
fl. 
kr. 
fl. 
kr. 
fl. 
kr. 
mit 
50 
— 
45 
— 
5 
— 
2) Werden 5 fl. nachgezahlt, so 
zerfallen diese in ..... . 
5 
— 
4 
30 
— 
30 
3) Betrüge die Rente der ur- 
sprünglichen Einlage 1 fl. 48 kr., so 
. 
würden dafür angeschrieben . . . 
1 
48 
1 
37 
11 
4) Würde die Diente von einer 
vollen Einlage mit 3 fl. 36 kr. auf 
> ■ 
die Theileinlage gutgeschrieben, so 
geschähe dies mit 
3 
36 
3 
15 
— 
21 
Der neue Stand der Theilein 
lage wäre also 
60 
24 
. 
54 
22 
6 
2 
(§• 23.) Mit Anfang des dritten Gesellschaftsjahres beginnt die 
Verzinsung der Rcntcukapitale dergestalt, daß die Anstalt jeder Alters 
klaffe vier Procent ihres Nentcnkapitals alljährlich als Rente in einer 
Summe zutheilt, und solche unter die sämmtlichen, in dem betreffen 
den Jahre noch rentenberechtigt gewesenen Klaffenmitglieder nach Ver 
hältniß ihrer auf Conto stehenden Rentenkapitale repartirt. Diese 
Rente heißt Klassenrentc. 
Der Berechnung dieser Rentensumme, beziehungsweise Repartttion 
unter die Mitglieder, wird das am Schluß des zweitvorhergehcnden 
Jahres festgestellte Rcntenkapita! der Klasse und ihrer einzelnen Mit 
glieder zu Grunde gelegt. 
Die Klassenrente für eine volle Einlage beträgt somit anfänglich 
3 fl. 36 kr. 
Die Mitglieder der z. B. im Jahr 1814 sich bildenden Jahres 
gesellschaft haben hiernach vom Iten Januar 1846 an das Recht zum 
Rentenbezug. 
Es sei nun das Rentenkapital einer Altersklasse zu 
Ende 1844 6000 fl. 
Im Jahre 1845 vermindere sich dasselbe durch den Ab 
gang von Mitgliedern um ......... . 150 „ 
so sind am Anfange des Jahres 1846 rentenberechtigt, 
da die im Jahre 1845 abgegangenen Mitglieder noch 
keinen Anspruch auf Rentenbezug hatten ..... 5850 fl. 
wovon die Klassenrente pro 1846 zu 40/0 beträgt . . 234 „ 
Diese Rentensumme wird nun auf die einzelnen Einlagen nach dem 
Verhältniß ihrer Rentenkapitale vertheilt, so daß z. B. auf eine volle
	        
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