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Assecuranzwesen.
sich zur Zahl der verunglückten Schiffe durchschnittlich wie 100 zu 1
verhalten hat, so ist es wahrscheinlich, daß auch fernerhin unter den
selben Umständen (z. B. eine und dieselbe Reise, eine und dieselbe
Jahreszeit rc.) dasselbe Verhältniß zwischen der Zahl der abgegan
genen und verunglückten Schiffe stattfinden werde, und die Große
der Gefahr ist demnach unter dieser Voraussetzung — 1 / 100 »
§. 205. Bei der Versicherung durch Aktienanstalten werden die
Beiträge zur Versicherung im Voraus eutrichtet und mit Berücksich
tigung der Große der Gefahr so bestimmt, daß nach Bestreitung
des Schadenersatzes ein angemessener Gewinn übrig bleibt. Wird
die Große der Gefahr durch ~ und die versicherte Summe durch w
bezeichnet, so besteht dem Grundsatz der mathematischen Hoffnung
gemäß und abgesehen vom beabsichtigten Gewinn des Versicherers,
der Beitrag des Versicherten aus dem Produkte dieser beiden Großen
und ist also — Der von einer angenommenen Einheit des ver
sicherten Werths (gewöhnlich 100 oder 1000) im Voraus zu zahlende
Beitrag ist der Versicherungspreis oder die Prämie. Auch gibt es
Gefahren, gegen welche nur von Aktiengesellschaften versichert werden
kann. So kann z. B. die Versicherung gegen die Gefahren der See
keine gegenseitige sein, weil sie immer nur für einzelne Seereisen
begehrt wird. *)
§. 206. Wenn die Wahrscheinlichkeit aus einer gegebenen An
zahl Gründen für und wider das fragliche Ereigniß gezogen wird
(wie bei der Berechnung der Spielwerthe, §. 109), so ist sie eine
Wahrscheinlichkeit aus Gründen (a priori); wird sie aber, wie bei
der Berechnung der Leibrenten und Lebensversicherungen aus Erfahr
ungen ermittelt, so ist sic eine Wahrscheinlichkeit aus Beobachtung
*) Es bestehen indessen in England seit langer Zeit unter dem Namen
„Klnbbs" auch gegenseitige Seeversicherungsvereine, die aber in Abnahme kommen.
Als solche errichtet wurden, geschah cs, weil die damaligen Versicherer Prämien
verlangten, die mit der übernommenen Gefahr außer Verhältniß standen, und
weil man sich nicht mit Sicherheit auf den Schadenersatz von Seiten der einzelnen
Versicherer (Unternehmer) verlassen konnte. Dergleichen Klnbbs sind aber denselben
Ausstellungen unterworfen, die gegen einzelne Versicherer gemacht werden können,
denn die Mitglieder sind nicht alle zusammen, sondern Jeder bloß einzeln gegen
Diejenigen unter ihnen verbindlich, welche einen Verlust erleiden, und cö vergeht
wenigstens ein Jahr, bevor die Zahlungen von allen Mitgliedern, die einen Verlust
zu ersetzen haben, erhalten werden können. Ucbrigcns gibt cö auch heut zu Tage
noch einzelne Personen, welche Versicherungen gegen Sccgcfahr auf eigene Rech
nung übernehmen (Privatversicherer, Privatassccuratörc).