Full text: Politische Arithmetik

Sparkassen. 
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3) Angemessene Verzinsung der Einlagen und Gestattung des 
Zuschlags der Zinsen zum Kapital, jedoch ohne Zwang und 
ohne Beschränkung der Bcfugniß, sie nach Verlangen erhe 
ben zu können. 
4) Die Befugniß der Einleger, über ihre Ersparnisse in kür 
zester Frist verfügen zu können. 
5) Wenn die Verwaltungskosten der Sparkasse nicht aus der 
Gemeindekasse oder milden Stiftungen rc. bestritten werden 
können, so sind die dazu erforderlichen Mittel zum Theil 
durch Beschränkung des Zinsengenusses der Einleger auf 
zubringen, und zwar in der Weise, daß die Verzinsung erst 
nach Ablauf einer gewissen Frist, oder überhaupt nicht gleich 
mit dem Tage der Einzahlung beginnt, und daß sie nicht 
mit dem Tage der Zurücknnahme, sondern früher endigt, 
wonach die in der Zwischenzeit durch Anlegung der Spar 
kassengelder erübrigten Zinsen zu dem in Rede stehenden 
Zweck verwendet werden können. Z. B. bei vielen Spar 
kassen *) beginnt der Lauf der Verzinsung von dem ersten 
Tage des auf die erfolgte Einlage folgenden Monats, und 
endigt mit dem letzten Tage desjenigen Monats, welcher der 
Zurücknahme vorhergeht. Zur Deckung der Verwaltungs- 
kosten können ferner die Zinsüberschüsse der ausgeliehenen 
Sparkassengelder beitragen. 
6) Verwendung der Verwaltungsüberschüsse zur Bildung eines 
Reservefonds, durch welchen mögliche Verluste zu decken 
sind, und Verwendung der hierzu nicht weiter erforderlichen 
Gelder im Interesse der Einleger. 
7) Befugniß der Einleger, über ihre Ersparnisse zu jeder Zeit 
verfügen zu können, und Festsetzung kurzer Kündigungsfristen 
für Summen, welche einen gewissen, zum voraus bestimmten 
Betrag überschreiten. Zu dem Ende muß die Kasse einen 
durch Erfahrung zu bestimmenden Theil der Sparkassen- 
gclder in der Weise anlegen, welche eine sofortige Verfüg 
ung über dieselben möglich macht. 
In Beziehung auf Sparvereine modificiren sich obige Bestimm 
ungen dahin, daß die Mitglieder zu regelmäßigen Zahlungen, welche 
*) S. MalchuS, die Sparkassen in Europa. Darstellung der statuten 
mäßigen Einrichtungen der großen Mehrzahl von solchen in Europa, mit einem 
Nachweise des Betrags der in denselben aufgesammelten Ersparnissen (Heidelberg 
und Leipzig, 1838).
	        
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