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Sparkaffen.
sie etwa jeden Monat zu machen haben, verbindlich zu machen sind.
Hierbei muß ebenfalls ein Minimum und Maximum festgesetzt wer
den, wobei zur Vereinfachung der Verrechnung weiter verfügt werden
kann, daß alle Einlagen, welche mehr als das Minimum betragen,
durch letzteres ohne Rest theilbar sein müssen. Ferner ist zur Be
streitung der ersten Einrichtungskosten und als Beitrag zu den Ver-
waltungskostcn den Mitgliedern die Entrichtung eines Eintrittsgeldes
aufzuerlegen. Weitere Zuschüsse können durch die Verfügung er
übrigt werden, daß die Zinsen von Summen, die weniger als eine
als Minimum festgesetzte Zahl betragen, den Einlegern nicht aus
gezahlt werden; hierzu dient endlich auch der Bruchkreuzerfonds,
welcher aus dem Nichtanrechnen der Zinsen, die weniger als einen
Kreuzer, Groschen re. betragen, entsteht. Was endlich die Reserve
fondsüberschüsse betrifft, so sind solche periodisch nur auf diejenigen
Mitglieder nach Verhältniß ihrer Guthaben zu vertheilen, welche
schon vor längerer, nach Jahren zu bestimmender Zeit dem Vereine
beigetreten sind.