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zu erhalten hat, als Aequtvalent 15 */2 Mark Silber, und nicht
13"% Mark, also l 17 / 26 Mark mehr, als 13 11 /i3 Mark, anneh
men. Mithin wird der Friedrichsd'or, in Betracht des darin ent
haltenen Goldes um so viel Procent hoher angeschlagen werden, als
aus der Proportion folgt:
13“As : 1 17 / 26 = 100 : ® = 11«/«*
wonach unter obiger Voraussetzung, und abgesehen von allen andern
Umständen, welche auf die Preisbestimmung des Friedrichsd'ors Ein
fluß haben, 100 Thaler in Gold (oder 20 Friedrichsd'or) gleich-
werthig mit 1 ll 17 /is Thalern in Silber, und 5 Thaler in Gold,
oder 1 Friedrichsd'or gleichwerthig mit 5 Thalern 17"/12 Silber
groschen sind. *)
Der auf der Goldmünze bezeichnete Werth kann aber auch dem
jenigen Werthe, welcher den gewöhnlichen Gold- und Silberpreisen
entsprechend ist, so nahe sein, da.ß die Goldmünze im gewöhnlichen
Verkehr zum Nominalwerthe cursirt, und nur größere Mengen von
Goldmünzen zu höhern, als dem Nominalwerthe entsprechenden,
Werthen angeschlagen werden. Dies ist z. B. bei der französischen
Goldmünze der Fall. Es wiegen nämlich 155 Zwanzigfrankenstücke
1 Kilogramm, und weil der Feingehalt 9 /io ist, so enthalten sie
900 Grammen fein Gold; es sind aber 155 Zwanzigfrankenstücke
— 20 x 155 — 3100 Franken in Gold, und mithin gehen auf
1 Kilogramm oder auf 1000 Grammen Gold so viel Franken in
Gold, als aus der Proportion folgt:
Gr. Gold. Fr. in Gold. Gr. Gold. Fr. in Gold. Fr. in Gold.
900 : 3100 ----- 1000 : n = 3444%.
Weil ferner 1 Frankenstück 4% Grammen fein Silber enthält, fo
gehen auf 1000 Grammen Silber so viel Franken, als aus der
Proportion folgt:
Gr. Silber. Fr. Gr. Silber. Fr. Fr.
4 V2 : 1 — 1000 •: x ----- 222%.
Das Verhältniß des Silbers zum Golde ist hiernach:
222% : 3444'% oder 1 : 15%.
Da nun die gewöhnlichen Gold- und Silberpreise ungefähr
dasselbe Verhältniß geben, so cursiren die Zwanzig- und Vierzig
frankenstücke im gewöhnlichen Verkehr zu ihrem Nominalwerthe, und
nur in größeren Mengen stehen sie höher.
*) Laut Kabtnetsordre vom 21. Deccmbcr 1831 sollen bei allen öffentlichen
Kaffen 100 Thaler in preußischen Friedrichsd'or gleich 113y 3 Thalern in Silber
(also 1 Friedrichsd'or == 5 Thlr. 20 Sgr.) gerechnet und stets so angenommen
und ausgegeben werden. Das entsprechende Werthsverhältniß ist 1 : 1c