Full text: Politische Arithmetik

46 Finanzwesen. 
zu erhalten hat, als Aequtvalent 15 */2 Mark Silber, und nicht 
13"% Mark, also l 17 / 26 Mark mehr, als 13 11 /i3 Mark, anneh 
men. Mithin wird der Friedrichsd'or, in Betracht des darin ent 
haltenen Goldes um so viel Procent hoher angeschlagen werden, als 
aus der Proportion folgt: 
13“As : 1 17 / 26 = 100 : ® = 11«/«* 
wonach unter obiger Voraussetzung, und abgesehen von allen andern 
Umständen, welche auf die Preisbestimmung des Friedrichsd'ors Ein 
fluß haben, 100 Thaler in Gold (oder 20 Friedrichsd'or) gleich- 
werthig mit 1 ll 17 /is Thalern in Silber, und 5 Thaler in Gold, 
oder 1 Friedrichsd'or gleichwerthig mit 5 Thalern 17"/12 Silber 
groschen sind. *) 
Der auf der Goldmünze bezeichnete Werth kann aber auch dem 
jenigen Werthe, welcher den gewöhnlichen Gold- und Silberpreisen 
entsprechend ist, so nahe sein, da.ß die Goldmünze im gewöhnlichen 
Verkehr zum Nominalwerthe cursirt, und nur größere Mengen von 
Goldmünzen zu höhern, als dem Nominalwerthe entsprechenden, 
Werthen angeschlagen werden. Dies ist z. B. bei der französischen 
Goldmünze der Fall. Es wiegen nämlich 155 Zwanzigfrankenstücke 
1 Kilogramm, und weil der Feingehalt 9 /io ist, so enthalten sie 
900 Grammen fein Gold; es sind aber 155 Zwanzigfrankenstücke 
— 20 x 155 — 3100 Franken in Gold, und mithin gehen auf 
1 Kilogramm oder auf 1000 Grammen Gold so viel Franken in 
Gold, als aus der Proportion folgt: 
Gr. Gold. Fr. in Gold. Gr. Gold. Fr. in Gold. Fr. in Gold. 
900 : 3100 ----- 1000 : n = 3444%. 
Weil ferner 1 Frankenstück 4% Grammen fein Silber enthält, fo 
gehen auf 1000 Grammen Silber so viel Franken, als aus der 
Proportion folgt: 
Gr. Silber. Fr. Gr. Silber. Fr. Fr. 
4 V2 : 1 — 1000 •: x ----- 222%. 
Das Verhältniß des Silbers zum Golde ist hiernach: 
222% : 3444'% oder 1 : 15%. 
Da nun die gewöhnlichen Gold- und Silberpreise ungefähr 
dasselbe Verhältniß geben, so cursiren die Zwanzig- und Vierzig 
frankenstücke im gewöhnlichen Verkehr zu ihrem Nominalwerthe, und 
nur in größeren Mengen stehen sie höher. 
*) Laut Kabtnetsordre vom 21. Deccmbcr 1831 sollen bei allen öffentlichen 
Kaffen 100 Thaler in preußischen Friedrichsd'or gleich 113y 3 Thalern in Silber 
(also 1 Friedrichsd'or == 5 Thlr. 20 Sgr.) gerechnet und stets so angenommen 
und ausgegeben werden. Das entsprechende Werthsverhältniß ist 1 : 1c
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.