Full text: Politische Arithmetik

Finanzwesen. 
curs, zur Unterscheidung vom Curs der Wechsel, Staatspapiere ! 
und Actien), oder aber, es wird derselbe durch die Angabe des so- 1 
genannten Agio's oder Aufgeldes bestimmt. Letztere Preis- , 
notirung kommt mehrentheils bei Goldmünzen vor. Das Agio ist 3 
der Unterschied zwischen dem Nominalwerth und dem Handelswerth i 
oder Curs einer Münze, vorausgesetzt, daß letzterer großer als s 
ersterer ist. Im entgegengesetzten Falle, welcher übrigens selten vor 
kommt, heißt die Differenz Disagio oder Verlust. 
Was insbesondere die Goldmünzen betrifft, so haben solche, 
unter übrigens gleichen Umständen, in denjenigen Ländern, in welchen 
das bei der Bestimmung des Nominalwerths angenommenen Werths- i 
Verhältniß des Silbers zum Golde niedrig ist (wie z. B. in Preußen < 
1 : 13 "/ig), ein größeres Agio, als in denjenigen Ländern, in ( 
welchen sich das Handelswerthsverhältniß dieser Metalle nicht so x 
weit vom gesetzlichen Werthsverhältniß entfernt (wie z. B. in Frank- i 
reich, wo letzteres 1 : 15 */2 ist.) (§. 36.) 
Der Nominalwerth eines preußischen Friedrichsd'ors z. B. ist 
5 Thaler. Gilt er nun im Handel 5 Thaler 20 Silbergroschen, 
so ist 5 Thaler 20 Silbergroschen der Curs, und 20 Silbergroschen, 
als Differenz zwischen dem Nominalwerthe und dem Curs, ist das 
Agio, welches aber im Handel immer in Procenten ausgedrückt wird. s 
Es sind z. B. 20 einfache Friedrichsd'or — 20 x 5 Thaler oder 
----- 100 Thaler in Gold; gibt man nun für 1 Friedrichsd'or 5 Thlr. 
20 Sgr. in Silbermünze, so gibt man für 100 Thaler in Gold so * 
viel Thaler in Silbermünze, als aus der Proportion folgt: 
Thlr. in Gold. Thlr. in Silb. Thlr. in Gold. Thlr. in Silb. Thlr. in Silb. s 
5 : 5 2 /3 ----- 100 : ^ = 113y 3 " 
wonach das Agio 13 % % beträgt, wenn der Curs des Friedrichs- " 
d'ors 5 Thlr. 20 Sgr. ist. n 
Die procentweise Bestimmung des Agio's dient insbesondere ( 
dazu, den Preis einer Münze bis auf jeden beliebigen Bruchtheil 2 
auszudrücken. Es stehen z. B. im gewöhnlichen Verkehr die Fünf- 1 
frankenstücke auf 2 fl. 20 Kr. des 24-Guldenfußes. Wenn nun in ” 
Folge größerer Nachfrage diese Geldsorte mit einem Agio von 4 /io 
Procent oder 1 pro Mille bezahlt wird, d. h. wenn man für 1000 fl. <s 
in Fünffrankenstücken zu 2 */3 fl. fest, 1001 fl. zahlt, so ergibt sich 
der Curs aus folgender Proportion: , 
1000 : 1001 ----- 2Vg : ^ 2 fl. 20 7 / 50 Kr. Ä 
Für die ausländischen Goldmünzen ist zur Bestimmung des si 
Agio's das in der inländischen Geldmüuze ausgedrückte Aequivaleut s< 
derselben der Stellvertreter des Nominalwerths. So ist z. B. in
	        
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