Geldwesen.
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wonach, bei der Einteilung dieser Mark in 4020 Affe, das Gewicht
des Ducaten 60 Affe betragen muß; gilt nun das Stück 5 fl. 36 kr.,
so müßten für jedes fehlende Aß so viele Kreuzer abgezogen werden,
als aus der Proportion folgt:
Aß.
60
fl. Aß.
5% = 1
fl.
x
fl.
- 7/
/73
5 3 /s kr.
Bei einer großem Anzahl nicht vollwichtiger Goldmünzen wird
die Berechnung nach dem Gewicht angestellt, und zwar entweder -
1) nach dem Curs oder auch nach dem in Procenten ausge
drückten Agio der Goldmünzen, oder
2) nach dem Goldpreis der Bruttomark.
Werden z. B., in Beziehung auf Nr. 1, 670 Ducaten, von
welchen 67 vollwichtige 1 kvln. Mark wiegen, zu 5 fl. 36 kr. per
vollwichtigem Stück ausgewechselt, und wiegen sie 9% kvln. Mark,
so ergibt sich der entsprechende Gegenwert!) aus dem Ansatz:
d fl.
1
1
9% kvln. Mark Duc.
67 vollwichtige Duc.
5% fl-
Resultat: 3658 fl. 12 kr.
Obige zu leichte Ducaten gelten also im Durchschnitt oder
5 fl. 27V5 kr.
Wenn wir in Beziehung auf Nr. 2 annehmen, daß 920 Louisd'or,
von welchen 30 2 / 3 vollwichtige auf eine rauhe kvln. Mark gehen,
d. h. so viel wiegen sollen, 29 7 /s Mark wiegen, und in Augsburg
zu 285 fl. im 20-fl.-Fuße per Bruttomark angesetzt werden, so er
gibt sich der entsprechende Werth in Gulden des 24^-fl.-Fußes
aus dem Ansatz:
? fl. des 24^2-fl.-Fufies
1
20
29 7 / 8 Mark in Louisd'or
285 fl. des 20-fl.-Fußes
fl. des 24V 3 -fl.-Fußes.
Gcldarbitragc.
§. 41. Weil eine und dieselbe Geldsorte an verschiedenen Orten,
in Folge unterschiedlicher Handelsverhältnisse verschiedene Cursno-
tirungen haben kann, so kann, wenn Geldübersendungen (Baar
sendungen) zu machen sind, die Frage entstehen, vermittelst welcher
Münze die Schuld mit dem geringsten Geldaufwande getilgt werden
könne. Die desfalls anzustellende Berechnung heißt in der kauf
männischen Sprache Arbitrage (von arbitrium). Man kann aber