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Finanzwesen.
Das Resultat entspricht sonach der vierten Angabe in der Tabelle
Die fünfte und sechste Angabe ergibt sich ans dem Ansätze:
? Thlr. in G. zu 5 Thlr. oder
? Thlr. in Gold zu 5 2 / 3 Thlr.^
courant
1
1000
233,855
1
260
1 Ducat.
3,494 Grammen leg. Gold
983 fein Gold
1 preuß.-köln. Mark Gold
288 Grän Gold
35 Friedrichsd'or
5 Thaler in Gold oder
5% Thaler courant.
Die oben angeführten Tabellen enthalten außerdem auch die
den Ergebnissen von Münzuntersnchungen entsprechenden Werthe
mancher Münzen. Denn Goldmünzen überhaupt, und so auch die
Pistolen (die preußischen Friedrichsd'or, die sächsischen Augustd'or,
die braunschweigischen Carlsd'or u. a., die nach dem Pistolenfuße
ausgebracht sind, und von welchen 35 Stück 261 Grän Gold ent
halten sollen) haben selten ganz genau das Gewicht, welches sie
nach dem Münzgesetz haben sollten. Man hat daher ein etwas
leichteres Gewicht als Durchschnittsgewicht angenommen, bis zu
welchem herab man sie noch nach ihrem gewöhnlichen Werthe oder
für voll annimmt. Dieses Durchschnittsgewicht wird Passirge-
gewicht genannt.
Eben so selten als das Gewicht ist auch der Feingehalt der
Goldmünze ihr gesetzlicher. Der Werth der Goldmünzen wird daher
auch in Thalern der Passirpistolen ausgedrückt, von welchen, in
Folge angestellter Münzuntersuchungen, 39^/40 oder 39,425 Stück
eine koln. Mark fein Gold enthalten.
In Rußland hat man im Jahre 1828 den Anfang gemacht,
das Platin zu Münzen zu verwenden, und es wurden im genannten
Jahre Dreirubelstücke, im Jahre 1829 Sechsrnbelstücke, und im
Jahre 1830 Zwölfrubelstücke geprägt. Nach der Ukase vom 22. Juni
1845 ist aber die Ausprägung von Platinmünzen eingestellt und
sind die umlaufenden zurückgezogen worden. *)
*) Das Platin wurde erst im vorigen Jahrhundert aus Amerika zu uns her
übergebracht, wo man es in Gestalt kleiner platter Körner unter dem Sande fand,